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alle, die froh sind, wenn der Lohn jeweils wenigstens
einigermassen bis zum Monatsende reicht, kann
ein unvorhergesehenes Ereignis - beispielsweise
eine hohe Zahnarztrechnung, vor allem aber der
Verlust der Arbeitsstelle - dazu führen,
dass die Armutsfalle zuschnappt. Solche Probleme
sind Robert Scheitlin, dem Besitzer der Verpackungsfirma
Allpack in Reinach (BL) fremd. Seine Sorgen drehen
sich darum, aus seinen „MitarbeiterInnen“
einen möglichst grossen Profit herauszupressen,
um sich einen standesgemässen Lebensstil
finanzieren zu können. Scheitlin mag seine
Ferrarisammlung und seine Pferde. An Pferdedressur-
und Springkonkurrenzen sonnt er sich oft und gerne
in seinen Auftritten als Ehrengast und Sponsor.
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1.
Dezember 2003: Mit einem brutalen Eingriff
räumt die Polizei den
Streikposten vor dem Haupteingang. |
Der
Angriff auf die Beschäftigten bei Allpack
Deutlich
weniger grosszügig ist er im Umgang mit den
Beschäftigten seines Unternehmens. Am 21.
November 2003 hatte Scheitlin ihnen neue, schlechtere
Arbeitsverträge zugestellt. Als ein Mann,
der weiss mit der Reitpeitsche umzugehen, gab
er seinen Angestellten vier Tage Zeit, um die
Vertragsverschlechterungen zu akzeptieren. Ansonsten
drohte er mit Entlassungen. Also entweder unbezahlte
Mehrarbeit, Verzicht auf eine Woche Ferien, auf
den 13. Monatslohn etc. oder der Verlust der Arbeitsstelle.
Im Fachjargon nennt sich das „Änderungskündigung“,
im Klartext jedoch Erpressung oder etwas juristischer
ausgedrückt „Nötigung“.
So definiert das Strafgesetz ein Verhalten, bei
der jemand durch „Androhung ernstlicher
Nachteile“ veranlasst wird, „etwas
zu tun, zu unterlassen oder zu dulden“.
Der
Verlust der Arbeitsstelle ist zweifellos ein solch
„ernstlicher Nachteil“. Um ihn abzuwenden,
bleibt den Betroffenen meist nicht viel anderes
übrig, als eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
zu dulden. Robert Scheitlins Angestellte jedoch
taten am 21. November 2003 das, was angesichts
der Umstände die einzig richtige Antwort
ist: Sie traten in den Streik und blockierten
die Werkszufahrt, um ihren Forderungen Nachdruck
zu verschaffen. Unterstützt wurden sie von
der Gewerkschaft Comedia und etlichen AktivistInnen,
die sich mit ihnen solidarisierten.
Der
Angriff auf die Streikenden
Wie
schon so oft in solchen Situationen übernahmen
Staat und Justiz Verteidigung und Durchsetzung
der Profitinteressen des Unternehmers Scheitlin.
Schon am zweiten Streiktag frühmorgens versuchte
Scheitlin mit Polizeiuntersützung erfolglos
„arbeitswillige“ temporär Beschäftigte
in den bestreikten Betrieb zu bringen. Von diesem
Tag an verurteilten die Behörden von Basel-Land
die Blockierung der Firma durch die Streikenden
als eine „Nötigung“ und als einen
Angriff auf die „Freiheit zu arbeiten“.
Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe
und Arbeit (KI-GA) bewilligt in dieser Zeit eine
Anfrage der Allpack AG, ab dem 1. Dezember Nachtarbeit
zu erlauben. Damit wollte Scheitlin den Streik
unterlaufen.
Am
1. Dezember greift der Staat wieder mit all seiner
Macht ein. Er setzt ein sogenanntes Einigungsverfahren
durch, ein „Abkommen“, das der Herrschaft
des Besitzers in der eigenen Firma den Rücken
stärkt : Die Entlassungen sollen einfach
um zwei Monate verschoben werden; die Streitparteien
sollen GAVVerhandlungen aufnehmen - natürlich
ohne die Verpflichtung, einen GAV abzuschliessen
- und es darf nicht gestreikt werden. Noch einmal
wird hinter einer angeblichen „Ausgewogenheit“
die Tatsache verschleiert, dass die ArbeiterInnen
„entwaffnet“ werden, während
der Firmenchef alle Möglichkeiten in der
Hand behält, die eigenen Entscheidungen zu
treffen. Die grosse Mehrheit der Streikenden lehnt
dieses „Angebot“ ab. Da die „Einigung“
versagt hat haben die Kantonsbehörden nun
ein Argument zum Einschreiten. Um 16.00 Uhr intervenieren
Polizeigrenadiere in Kampfmontur rücksichtslos
und verhaften die Personen, die sich am Streikposten
beteiligen - in ihrer grossen Mehrheit Frauen.
Sie widersetzen sich auf völlig friedliche
Art und Weise und bleiben sitzen. Mehrere Personen
werden in Handschellen abgeführt. Um die
dreissig Personen werden verhaftet, in Polizeiwagen
gesperrt, es gibt vier Verletzte.
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| Gewerkschafterin
Denise Chervet (Comedia) diskutiert die Lage
mit streikenden Angestellten. |
Der
Angriff gegen das Streikrecht
Mehr
als fünf Jahre später geht der Streik
bei Allpack nun in die zweite juristische Runde.
Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung zu sieben
Tagessätzen bedingt und einer unbedingten
Busse, findet am 25. und 26. März 2009 die
Berufungsverhandlung vor dem Strafgericht Basel-Landschaft
in Liestal statt. Die Urteilsverkündung ist
auf den 27. März angesagt.
Einmal
mehr haben die Herrschenden und ihre Helfer das
„Recht“ auf ihrer Seite. Einmal mehr
ergreift die Justiz in einem Arbeitskampf Partei
für die Unternehmer und zeigt, dass sie alles
andere als unabhängig ist. Wer sich organisiert
und mit Streiks und Betriebsbesetzungen zur Wehr
setzt, wird kriminalisiert. Ausser einer Verurteilung
wegen „Nötigung“ droht den Angeklagten
auch noch eine Schadenersatzklage des Allpack-Besitzers
in der Höhe von rund einer Million Franken
(inkl. Zinsen). Auf diese Weise soll das verfassungsmässige
Streikrecht ausgehöhlt werden!
In
einem Land, das zu den reichsten der Welt gehört,
sich hinsichtlich Kündigungsschutz aber nur
mit den ärmsten Ländern messen kann,
zählen einzig die Profitinteressen. Insbesondere
auch die Freiheit, nach Belieben Leute zu entlassen.
Tausende haben in den letzten Monaten diese bittere
Wahrheit am eigenen Leib erfahren. Die Arbeitslosigkeit
in der Schweiz ist im Januar auf 130'000 geklettert.
Massenentlassungen und Betriebsschliessungen sind
an der Tagesordnung.
Es
darf darum nicht schweigend hingenommen werden,
dass zur Einschüchterung aller Lohnabhängigen,
die sich für ihre Interessen wehren könnten,
am Streik beteiligte AktivistInnen vor Gericht
gestellt und verurteilt werden. Der Allpack- Prozess
geht uns alle etwas an. Eine Verurteilung der
Angeklagten bedeutet einen Angriff auf das Streikrecht.
Das dürfen wir nicht zulassen. Solidarisieren
wir uns mit den Angeklagten. Kommt alle an den
Prozess in Liestal!
- Vor
Gericht gestellt gehören Scheitling
und seine staatlichen Helfer!
- Verteidigen
wir unser Streikrecht gegen die Bosse, Polizei
und Justiz!
- Gemeinsam
gegen den Angriff der Unternehmer und ihres
Staates auf unsere Arbeits- und Lebens bedingungen!
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