| Die
Expertengruppe für Konjunkturprognosen des
Bundes sieht für 2009 einen Rückgang
der Wirtschaftsleistung von 0.8 Prozent voraus
und hofft für 2010 auf ein Wirtschaftswachstum
von 1 Prozent. Die Arbeitslosenquote soll von
2.6 Prozent (2008) auf 4.3 Prozent (2010) ansteigen1.
Es ist allerdings gut möglich, dass der Krisenverlauf
schärfere Auswirkungen haben wird, als es
die Experten prognostizieren. Nur eines ist gewiss:
Die in den vergangenen zwei Jahrzehnten eingetretene
Verfestigung einer strukturellen Massenerwerbslosigkeit
in der Schweiz hält an.
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| Temporäragenturen
wie Adecco wollen stärker ins Geschäft
mit den Arbeitslosen einsteigen. |
Ein
Land ohne Erwerbslosigkeit?
Im
wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegszeit
galt die Schweiz als Land ohne Erwerbslosigkeit
– im Gegensatz zu den südeuropäischen
Ländern, aus denen viele so genannte „GastarbeiterInnen“
auf helvetische Baustellen oder in die Hotels
und Restaurants der Schweiz strömte. Arbeitslosenkassen
gab es zwar seit dem 19. Jahrhundert. Viele waren
durch Gewerkschaften gegründet worden, und
seit 1924 subventionierte der Bund solche Kassen.
Zu Beginn der 1970er Jahre waren aber nur etwa
20 Prozent der Erwerbstätigen gegen Erwerbslosigkeit
versichert, es gab keine Versicherungspflicht.
Das änderte sich mit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise
Mitte der 1970er Jahre: In Windeseile richtete
der Bundesrat nun eine obligatorische Versicherung
ein. Dennoch blieb die Arbeitslosenquote in den
1980er Jahren unter 1 Prozent, weil viele ausländische
Arbeitskräfte „nach Hause geschickt
wurden“. Diese konjunkturelle Pufferfunktion
der MigrantInnen verhinderte, dass die Schweiz
in den 1980er Jahren wie die Nachbarländer
eine hohe Arbeitslosigkeit erlebte.
Der
Schock war umso heftiger, als die Zahl der registrierten
Arbeitslosen zwischen 1990 und 1993 von 18'133
auf 163'135 in die Höhe schnellte. Die offizielle
Arbeitslosenquote stieg erstmals seit der Zwischen-kriegszeit
stark an, der (vorläufige) Höhepunkt
wurde 1997 mit 5.2 Prozent erreicht. Danach war
die Erwerbslosigkeit rückläufig, bis
in den Jahren 2002 bis 2004 erneut ein deutlicher
Anstieg erfolgte. Im Januar 2009 lag die Arbeitslosenquote
bei 3.3 Prozent. Zwar steigt und sinkt die Arbeitslosenquote
bis zu einem gewissen Grad mit den Konjunkturzyklen
der Wirtschaft, aber es hat sich in der Schweiz
seit den 1990er Jahren eine dauerhafte Massenerwerbslosigkeit
eingestellt, die auch in den Jahren mit einem
höherem Wachstum nicht verschwindet. Die
Erwerbslosigkeit ist kein vorüber-gehendes
oder marginales Phänomen auf dem schweizerischen
Arbeitsmarkt mehr, sie zählt nun zu den strukturellen
Grundlagen und Funktionsweisen dieses Arbeitsmarkts2.
Workfare
und statistische Nebeneffekte
Wie
haben die politischen Behörden auf diese
Entwicklung reagiert? Sie haben Veränderungen
bei der Arbeitslosenversicherung eingeführt,
die vor allem darauf abzielen, mehr Druck auf
die Erwerbslosen auszuüben und die offizielle
Arbeitslosenquote möglichst tief zu halten.
1995 wurden die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren
(RAV) eingerichtet, welche die Erwerbslosen bei
der Suche nach einem neuen Job eher kontrollieren
als beraten. Die RAV sind zum Dreh- und Angelpunkt
des sogenannten Gegenleistungs-modells in der
Arbeitslosenversicherung geworden. Die Erwerbslosen
sollen keine Taggelder mehr beziehen, ohne Gegenleistungen
zu erbringen – obwohl sie durch die in die
ALV bezahlten Lohnabzüge eigentlich ein Recht
auf Taggelder erworben haben. Früher gingen
sie aufs Arbeitsamt
stempeln, um ihre Leistungen zu beziehen. Heute
müssen sie eine gewisse Anzahl Bewerbungen
pro Monat schreiben, an Kursen oder Beschäftigungsprogrammen
teilnehmen und jede „zumutbare Arbeit“
annehmen. Sie dürfen nicht darauf beharren,
eine Stelle in ihrem Beruf und/oder in derselben
Stadt oder Region zu finden; sie müssen auch
schlechtere Angebote annehmen, sonst werden ihnen
Taggelder gestrichen. 2003 wurden markante Leistungskürzungen
eingeführt, vor allem die Reduktion der maximalen
Bezugsdauer von 520 auf 400 Taggelder und die
Erhöhung der für die Bezugsberechtigung
erforderlichen Beitragsdauer von 6 auf 12 Monate.
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| Trotz
Wirtschaftskrise will Bundesrätin Doris
Leuthard an der vierten Revision der Arbeitslosenversicherung
festhalten. |
Der
Kerngedanke dieser Massnahmen lässt sich
mit dem Begriff Workfare umschreiben: Es geht
nicht um die Befriedigung der Bedürfnisse
der Erwerbslosen, sondern darum, diese so rasch
wie möglich und zu jedem Preis – in
der Regel zu schlechteren Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
– wieder zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit
zu bringen3. Diese Politik
produziert einige, von den Behörden wohl
durchaus erwünschte statistische Nebeneffekte.
So liegt die offizielle Arbeitslosenquote tiefer,
als sie sein müsste, weil diejenigen Erwerbslosen,
die ein Beschäftigungs-programm, eine Weiterbildung
etc. absolvieren oder einen Zwischenverdienst
haben, nun nicht mehr als Arbeitslose gelten,
sondern als Stellensuchende. Im Dezember 2008
wies die offizielle Statistik 118'762 Arbeitslose
aus; zusammen mit den Stellensuchenden waren aber
knapp 180'000 Erwerbslose registriert. Die offizielle
Quote von 3 Prozent verdeckt also die Tatsache,
dass die Quote der auf den RAV angemeldeten Erwerbslosen
bei ca. 4.5 Prozent liegt. Ein anderes Beispiel,
wie die Gesetzesrevisionen sich in statistischen
Zerrbildern niederschlagen, ist die Langzeitarbeitslosigkeit.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen (über
ein Jahr erwerbslos) ist seit 1998 (knapp 35 Prozent)
auf heute ca. 15 Prozent gesunken. Dies ist zum
Teil dem konjunkturellen Aufschwung von 2003 bis
2007 zuzuschreiben; es hat aber auch damit zu
tun, dass Erwerbslose seit der Revision von 2003
schneller ausgesteuert werden (nach 400 statt
520 Tagen). Sie verschwinden dann aus der Arbeitslosenstatistik
– und tauchen teilweise in der Invalidenversicherung
oder bei der Sozialhilfe wieder auf. 2006 bezogen
ca. 245'000 Personen Sozialhilfe, und 256'300
Menschen hatten eine IV-Rente. Diese Zahlen geben
einen Hinweis auf das Ausmass der versteckten
Erwerbslosigkeit in der Schweiz.
Die
vierte Revision
Am
3. September 2008 hat der Bundesrat seine Botschaft
für eine weitere Revision des Gesetzes über
die Arbeitslosenversicherung (AVIG) an das Parlament
gerichtet. Dabei sollen einerseits zusätzliche
Finanzierungsquellen für die defizitäre
Einrichtung erschlossen werden: Die Beiträge
sollen von 2 auf 2.2 Lohnprozente (vorübergehend
2.3 Prozent) erhöht werden, und auf die Einkommen
zwischen 126'000 und 315'000 Franken soll vorübergehend
ein „Solidaritätsbeitrag“ erhoben
werden, bis die Arbeitslosenversicherung saniert
ist4. Diese Massnahmen
nehmen die Behörden zum Vorwand, um die vorgesehenen
Leistungskürzungen als Teil einer „ausgewogenen
Vorlage“ zu präsentieren. Der Schweizerische
Gewerkschaftsbund (SGB) hat jedoch festgestellt,
dass die geplante Revision „in Schieflage
geraten“ ist; er hofft wieder einmal, dass
das Parlament die „Fehler des Bundesrates“
korrigiert5. Die Hoffnung
stirbt zuletzt…
Leistungskürzungen
sind vor allem in vier Bereichen geplant.(1)
Die Bezugsdauer soll nun von der Beitragsdauer
abhängig gemacht werden. Wer 12 Monate Beiträge
bezahlt hat, erhält nur noch 260 (statt 400)
Taggelder; erst mit 18 Monaten Beitragszeit gibt
es einen Anspruch auf 400 Taggelder. (2) Drastisch
verschlechtert werden die Leistungen für
Versicherte, die keine Beiträge zahlen –
das sind insbesondere Personen in Ausbildung.
Sie sollen erst nach einer Wartezeit von 120 Arbeitstagen
Leistungen beziehen können, und dann nur
noch 90 statt 260 Taggelder. Gerade Schul- und
StudienabgängerInnen werden von dieser Massnahme
betroffen sein. (3) Gespart werden soll auch bei
den „arbeitsmarktlichen Massnahmen“:
Beschäftigungsprogramme oder Zwischenverdienste
werden nicht mehr
als Beitragszeit für einen zukünftigen
Taggeldanspruch angerechnet.
(4) Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer
in Krisenregionen von 400 auf 520 Tage zu erhöhen,
soll wegfallen, und Personen über 55 Jahren
sollen 22 statt 18 Monate Beitragszeit vorweisen
müssen, um bis zu 520 Taggelder beziehen
zu können.
Sehr
ausgewogen ist diese Vorlage also nicht. Die Leistungskürzungen
würden Langzeitarbeitslose, Menschen in befristeten
und unsicheren Erwerbsverhältnissen und junge
wie auch ältere Erwerbslose hart treffen
– vor dem Hintergrund der aktuellen Krise,
die zu einer Zunahme von Erwerbslosigkeit und
prekärer Beschäftigung führen wird.
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| Die
Leistungskürzungen bei der ALV würden
StudienabgängerInnen ohne Job hart treffen. |
Widerstand
ist notwendig
Es
ist sehr unwahrscheinlich, dass das Parlament
die Revisionsvorlage „ausgewogen“
gestalten wird, wie es der SGB wünscht. Vielmehr
besteht die Gefahr einer Verschärfung der
Leistungskürzungen, und die bürgerlichen
Parteien werden die Zusatzfinanzierungen in Frage
stellen. Die Notwendigkeit eines Referendums gegen
die vierte AVIG-Revision ist deshalb bereits heute
klar. Die Chancen auf ein erfolgreiches Abstimmungsergebnis
wären vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden
sozialen Krise vielleicht gar nicht so schlecht.
So gelang es am 28. September 1997, geplante Verschlechterungen
in der Arbeitslosen-versicherung in einer Referendumsabstimmung
vorerst zu verhindern – gerade als die Arbeitslosenzahlen
auf dem Höchststand von ca. 200'000 Menschen
lagen. Das Referendum war von einem Erwerbslosenkomitee
in La Chaux-de-Fonds ergriffen und durch die Gewerkschaften
nur halbherzig unterstützt worden, der Erfolg
in der Abstimmung stellte eine grosse Überraschung
dar. Fünf Jahre später gelang es dem
Bundesrat dann aber doch, die geplanten Verschlechterungen
in einer neuen Vorlage durchzusetzen. Vielleicht
können wir von der damaligen Kampagne etwas
für den heutigen Kampf für die Rechte
der Erwerbslosen und Lohnabhängigen lernen.
| Zwei
UBS und ein (Alb-)Traum
Der
Kapitalismus ist ein System, das aus jedem
Unglück ein Geschäft machen kann.
Dies gilt auch für ungesicherte Beschäftigung
und Erwerbslosigkeit. Die Agenturen für
Temporärarbeit (Adecco, Manpower, etc.)
konnten ihr Schmuddelimage als Quasi-Sklavenhändler
abstreifen und stellen sich heute als wohltätige
Organisationen dar, die den Prekären
und Erwerbslosen helfen, neue Jobs zu finden.
Die Gewerkschaft Unia hat durch den Abschluss
eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) mit dem
Branchenverband Swissstaffing im Juni 2008
die Temporäragenturen als legitime
Einrichtungen auf dem Arbeitsmarkt anerkannt.
FDPNationalrat und Unternehmer Otto Ineichen
(Otto’s Warenposten) hat den Vorschlag
lanciert, dass Erwerbslose mit guten Chancen
am Arbeitsmarkt gleich an private Arbeitsvermittler
weitergereicht werden sollen, um die RAV
zu entlasten; die privaten Agenturen sollen
für jeden Erwerbslosen, der wieder
eine Stelle findet, eine Erfolgsprämie
erhalten.6
Auch die so genannten Sozialfirmen geniessen
ein steigendes Ansehen. Sie beschäftigen
Erwerbslose zu sehr tiefen Löhnen,
die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum.
In der Schweiz gilt die 1997 gegründete
Stiftung für Arbeit in St. Gallen als
Vorreiterin; sie beschäftigt heute
ca. 400 Personen und hat Niederlassungen
in Arbon, Zürich und Winterthur eröffnet.
Am 29. Oktober 2008 nahm in Olten die Geschäftsstelle
der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen
(ASSOF) ihre Arbeit auf. Die ASSOF wird
von der Hochschule für Soziale Arbeit
(FHNW) unterstützt. Applaus kommt auch
von der Caritas: Dank Sozialfirmen kann
der Staat Sozialleistungen sparen, und die
Erwerbslosen tragen etwas zur Wirtschaft
bei.7 Wahrlich
eine Win-Win-Situation!
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1
Medienmitteilung des SECO (16. 12. 2008):
Schweizer Konjunktur im weltwirtschaftlichen
Abwärtssog.
2 Jean-François Marquis:
Die neuen Formen
der Arbeitslosigkeit. Debatte (erste Serie) (r.
7 / 2004, S. 9-17.
3 Kurt Wyss: Workfare. Sozialstaatliche
Re-
pression im Dienst des globalisierten Kapita-
lismus. Edition 8, 2007.
4 Im Gegensatz zur AHV sind bei
der Arbeits-
losenversicherung die Erwerbseinkommen ab
126'000 Franken beitragsbefreit. Dass höhere
Einkommen zur Finanzierung der Sozialversi-
cherungen beitragen, sollte eigentlich selbst-
verständlich sein. Anstatt von einem
„Solidaritätsbeitrag“ zu sprechen,
müsste
vielmehr betont werden, dass ein solidarischer
Ausgleich zwischen den Einkommensklassen
dauerhaft eingerichtet werden müsste.
5 Medienmitteilung des SGB (3.
9. 2008): Re-
vision der Arbeitslosenversicherung. In Schief-
lage geraten – Parlament muss korrigieren.
6 Vgl. (ZZ, 17.1.2009: Schneller
zum privaten
Arbeitsvermittler; und (ZZ, 6.2.2009: Staat-
lich subventionierte Rosinenpickerei.
7 Vgl. Christin Kehrli: „Chance
Sozialfirmen.
(iederschwellige Arbeitsplätze auf dem dritten
Arbeitsmarkt“, in: Caritas, Sozialalmanach
2009, S. 179-193. – Siehe auch die Webseiten:
http://www.stiftungfuerarbeit.ch; und http://
www.swisssocialfirms.ch/
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