Kampagne
des Berner Komitees von Arbeitslosen und
Armutsbetroffenen
(KABBA) gegen den Einsatz von Sozialdetektiven.
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Die
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
(SKOS) unterzog die von ihr herausgegebenen Richtlinien
zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe
im Jahr 2005 einer grundlegenden Revision. Darin
wurden zwei grundlegende, miteinander zusammenhängende
Neuerungen eingeführt, zum einen ein «Anreizsystem»
zur unterschiedlichen Einstufung der Bezügerinnen
und Bezüger von Sozialhilfeleistungen, zum
andern «Integrationsmassnahmen», die
zwangsweise verordnet werden können. Beide
Neuerungen entpuppten sich – was man aufgrund
internationaler Erfahrungen freilich zum Voraus
hätte wissen können – als kontraproduktiv
für die Betroffenen. Deren Chancen, wieder
aus der Armut heraus zu finden, wurden infolge
der Neuerungen nicht verbessert, sondern grundlegend
verschlechtert. Die Hauptfunktion der Sozialhilfe
besteht heute darin, den Armutsbetroffenen einzubläuen,
dass sie zu Recht dort stehen, wo sie stehen.
Armut wird zementiert.
Anreizsystem
Das im Rahmen der Richtlinien-Revision eingeführte
«Anreizsystem» beinhaltete als erstes,
dass das gewährte Existenzminimum, der so
genannte Grundbedarf für den Lebensunterhalt,
um rund 10 Prozent abgesenkt wurde. Dies widerspiegelt
die bekannte neokonservative Ideologie, wonach
man die Sozialleistungen möglichst kürzen
oder auch ganz streichen müsse, damit die
Unterstützten sich nicht in die angebliche
– böswillig unterstellte – «soziale
Hängematte» zurück lehnten. Im
Gutachten zur Legitimierung der Richtlinien-Revision
hört sich das folgendermassen an: «Die
Forderung nach einer anreizkompatiblen Sozialhilfe
für Erwerbsfähige hat die folgende Implikation
für eine Sozialhilfereform: die Sozialhilfe
muss im Vergleich zum Einkommen bei Vollerwerbstätigkeit
unattraktiv sein. (…) Streng genommen bedeutet
(dies), dass die Sozialhilfe für nicht erwerbstätige
aber als erwerbsfähig eingestufte Sozialhilfeempfänger
auf ein Niveau reduziert werden sollte, das mittelfristig
nicht existenzsichernd ist.»1
Das neue, mittelfristig nicht existenzsichernde
Niveau der Existenzsicherung – hier steckt
schon der Widerspruch! – wurde weiter mit
einem Stufensystem ergänzt. Diese soll den
Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfeleistungen
als «Anreiz» dienen, damit sie sich
– was den Betroffenen zum Vornherein abgesprochen
wird zu tun – wieder anstrengten. Auf die
eine Seite hin kann den Betroffenen je nach «Integrations-willigkeit»
respektive «Integrationsfähigkeit»
eine monetäre Zulage (100 bis 300 Fr. im
Monat) ausgerichtet werden, auf die andere Seite
hin kann das Existenzminimum je nach «Integrations-unwilligkeit»
gekürzt oder auch ganz gestrichen werden.
«Anreizsysteme»
sind deshalb grundsätzlich problematisch,
weil Abstufungen nach bestimmten Kriterien erfolgen,
diese Kriterien sich jedoch nie einfach und gerecht
bestimmen lassen. Wenn es ums Existenzminimum
geht, wird die Sache erst recht heikel und ernst.
Hier nämlich setzt ein funktionierendes «Anreizsystem»
voraus, dass denjenigen Personen, die den gesetzten
«Anreizen» nicht folgen, drastisch
ins Existenzminimum eingegriffen werden kann bis
hin zur Verweigerung der Gewährung desselbigen.
«Anreizsystem» und Existenzsicherung
geraten zwangsläufig in Widerspruch, und
genau in diesem Widerspruch steckt heute die Sozialhilfe.
Das verfassungsmässig garantierte Recht auf
Existenzsicherung wurde durch das «Anreizsystem»
richtiggehend unterhöhlt.
Gatekeeping:
Wer in Winterthur Sozialhilfe beziehen
will, muss zuerst im Wald arbeiten gehen.
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Gate
Keeping in Winterthur
Die Folge des «Systems» war zusätzlich
die, dass es von den die Sozialhilfe vollziehenden
Behörden in den Kantonen und Gemeinden erst
recht nach unten ausgereizt wurde und wird. Heute
gibt es Programme wie beispielsweise das «Gate
Keeping» («Tor-wache») in Winterthur,
worin die als so genannt «arbeitsfähig»
eingestuften Armutsbetroffenen nur dann Zugang
zur Sozialhilfe überhaupt erhalten, wenn
sie zuvor einen Monat lang Waldarbeiten verrichteten.
Wer nicht bereit dazu ist, dem oder der wird der
Zugang zur Sozialhilfe verweigert. Diese durch
das «Anreizsystem» verursachte Tendenz
zur fast beliebigen Willkür wurde unlängst
in einer SKOS-Studie bestätigt.2
Der zweite grosse Widerspruch betrifft die neu
implementierten, zwangsweise erlassenen «Integrationsmassnahmen».
Eine im Herbst 2009 veröffentliche Studie
des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO)3
erbrachte das auf den ersten Blick paradoxe Ergebnis,
wonach erwerbslose Sozialhilfe Beziehende, die
an «Integrationsmassnahmen» teilnehmen,
mit geringerer Wahrscheinlichkeit wieder in den
ersten Arbeitsmarkt zurück finden als solche,
die nicht an den «Massnahmen» teilnehmen.
Die Studie besagt nichts weniger, als dass die
von der Sozialhilfe verfügten «Integrationsmass-nahmen»
kontraproduktiv für die Teilnehmenden sind.
Dabei wurden in der Studie mögliche verzerrende
Effekte wie derjenige, dass «Massnahmen»
eher für Personen mit schlechteren Integrationschancen
verfügt werden und die negativen Folgen sich
damit erklären lassen, statistisch kontrolliert
und als Erklärung ausgeschlossen. Die kontraproduktiven
Wirkungen von «Integrations-massnahmen»
bestehen unabhängig davon, gegenüber
wem sie verfügt werden.
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Workfare
Wie
Kurt Wyss in einem 2007 erschienen Buch
mit diesem Titel (Zürich, edition 8)
erläutert hat, orientiert sich die
Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der OECD-Staaten
immer mehr am Grundsatz des Workfare, nach
dem Leistungsbezüger_innen um jeden
«zumut-baren» Preis wieder in
Arbeit gebracht werden müssen. Ein
nicht unerwünschter Nebeneffekt dabei
ist, dass den Betroffenen durch das Angebot
von und den Zwang zu Integrationsmassnahmen
konkret vorgeführt wird, dass sie scheinbar
wirklich selbst an ihrer Situation Schuld
sind, wenn sie es nicht einmal mit staatlicher
Hilfe schaffen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt
zu kommen. Workfare-Programme (oft beschönigend
als aktivierenden Sozialpolitik bezeichnet)
werden in der Schweiz sowohl in der Sozialhilfe
als auch in der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung
angewendet (Red.). |
Was
zu erwarten war…
Auch dieses Ergebnis war freilich erwartbar und
wurde interessanterweise schon im Gutachten zur
Richtlinien-Revision erwähnt: «Allerdings
ist darauf hinzuweisen, dass in der Mehrzahl der
Evaluationsstudien zur aktiven Arbeitsmarktpolitik
in verschiedenen Ländern kein positiver und
oft ein negativer Effekt von Beschäftigungsprogrammen
auf die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig
zu werden, gefunden wird. Insofern kann also nicht
davon ausgegangen werden, dass dieser Weg zu deutlich
erhöhter Erwerbstätigkeit der betroffenen
Personen führt.»4
Der Grund für die kontraproduktiven, mithin
desintegrierenden Wirkungen von «Integrationsmassnahmen»
ist rasch gefunden: Wer an «Integrationsmass-nahmen»
der Sozialhilfe (Taglohnprogram-men usw.) teilnehmen
muss, wird erst recht als «defizitär»
stigmatisiert (ansonsten müsste er ja –
so die Unterstellung – nicht in ein solches
Programm), und genau so wird es von potentiellen
Arbeitgebern gelesen: Leute, die zu einem «solchen»
Programm verdonnert wurden, will man doch nicht.
Grausame
Zeiten
Mit der Revision der SKOS-Richtlinien und den
darin verankerten «Anreizsystemen»
und «Integrationsmassnahmen» manövrierte
die Sozialhilfe sich in eine Sackgasse. Statt
für Existenzsicherung zu sorgen, verschrieb
sie sich einer die Armutsbetroffenen stigmatisierenden
Praxis: «Anreiz» reproduziert die
bösartige Unterstellung, Armutsbetroffene
seien Menschen, die beständig getreten und
unter Umständen auch – als die «schwarzen
Schafe» – ganz rausgekickt werden
müssten. Die zur Pflicht erklärten «Integrationsmass-nahmen»
denunzieren Armutsbetroffene als Menschen, die
– als angeblich «integrations-defizitär»
oder «integrationsunwillig» –
einer «Sonderbehandlung» bedürften.
Welch grausame neue Zeiten!
1 Gerfin, Michael, 2004: Schlussbericht Evaluation
der Richtlinien der SKOS (3. Juni 2004). Zuhanden
der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
(SKOS), Volkswirtschaftliches Institut, Universität
Bern: 32.
2 Pfister, Natalie: Integrationsauftrag der Sozialhilfe
in der Praxis. Eine Standortbestimmung der SKOS
basierend auf einer Befragung von 20 Sozialdiensten.
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
(SKOS), Bern 2009.
3 Aeppli, Daniel C.; Ragni, Thomas: Ist Erwerbsarbeit
für Sozialhilfebezüger ein Privileg?
– Welche Sozialhilfebezüger finden
in der Schweiz eine dauerhafte Erwerbsarbeit?
Welche Wirkung entfaltet auf Reintegration zielende
Sozialhilfe? Analyse der Einflussfaktoren der
kurz- und mittelfristigen Wiedereingliederungschancen
in den ersten Arbeitsmarkt von Neuzugängern
in die Sozialhilfe der Jahre 2005 und 2006. Staatssekretariat
für Wirtschaft SECO: SECO Publikation, Arbeitsmarktpolitik
No. 28 (7.2009).
4 Gerfin 2004: 19.
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