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Die IV ist eines der wichtigsten Sozialwerke der
Schweiz. Laut einer Umfrage des Meinungs-forschungsinstitut
Demoscope vom März 2008 halten 99% der Schweizer
Bevölkerung die IV für unentbehrlich.
Die Schlussfolgerung daraus wäre, dass ein
so wichtiges Sozialwerk durch den Staat, die Bevölkerung
und der Unternehmerschaft getragen, sprich saniert,
werden sollte. Dem ist jedoch nicht so. Mittlerweile
musste auch Alard du Bois-Reymond, Chef der Invalidenversicherung,
im Interview des Mittagsgespräches von Radio
DRS 1 von Ende April 2009 eingestehen, dass eine
Eingliederung von Menschen mit Behinderung in
den 1. Arbeitsmarkt zweifellos der wirksamste
Weg ist, um die IV zu entlasten.
Leider
war das Lobbying der Behin- dertenvertreter, falls
diese in den Parlamenten überhaupt existieren,
bei weitem nicht so erfolgreich und schlagkräftig
wie jenes der Arbeit- gebenden. Sie liessen sich
zu einer Vorlage überrumpeln, welche gar
nicht in ihrem Sinne sein kann. Tatsa- che ist,
dass die Behindertenverbän- de, die sich
für die Vorlage einsetz- ten, diese nicht
nur zur Annahme empfehlen, sondern mit grossen
An- strengungen gezielt auf dieses Resul- tat
hinarbeiten. Bei genauerem Hin- sehen erstaunt
diese Haltung. Es existiert wohl kaum ein Behinderten-
verband, der die Integration von Menschen mit
Behinderung nicht fordert. Trotzdem wird bei der
Sanie- rung der Invalidenversicherung keine Forderung
nach Arbeitsplätzen im 1. Arbeitsmarkt erhoben.
Die Motivati- on der Empfehlung richtet sich nur
auf die finanzielle Sanierung des Sozialwerkes
per Ende 2017. Diese Optik könnte sich als
sehr kurzsichtig erweisen. Denn auch am 1. Januar
2018 wird sich der Widerwillen der Patrons kaum
ändern, Arbeitnehmende mit Behinderung einzustellen.
Es
kann bereits heute davon ausge- gangen werden,
dass mit der Einfüh- rung der 6. IV-Revision
bestehende Renten in Frage gestellt werden und
zwecks Optimierung überprüft wer- den.
„Optimierung“ bedeutet in die- sem
Fall, dass bestehende Leistungen nach Sparpotential
durchwühlt wer- den. Die finanzielle Lage
der IV ist zurückzuführen auf einen
steigenden Anspruch auf Renten von Arbeitneh-
menden, welche aus dem 1. Arbeits- markt nach
ökonomischen Grundsät- zen aussortiert
wurden. Der Forde- rung nach einer realistischen
Wie- der- oder Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt,
die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung
ent- spricht und ihr Potential und Kreati- vität
zur Entfaltung bringen kann, kommt diese Vorlage
nicht nach. Stattdessen wird eine zwangsweise
Scheineingliederung durch Streichung von Renten
propagiert, welche die Leute letztlich in die
Sozialhilfe abgleiten lässt, betrieben. Einmal
mehr wurde es verpasst, die sinnvolle Forderung
nach Arbeitsplätzen im 1. Arbeitmarkt zu
erheben – also in den Bereich, der in unserer
Gesell- schaft einen hohen Stellenwert ge- niesst.
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