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Wie die Geschichte eines Landes geschrieben wird,
ist entscheidend für das Verständnis
der Gegenwart und der Zukunft. Wenn der Eindruck
entsteht, es sei in der Vergangenheit nie etwas
passiert bzw. die Geschichte habe zwangsläufig
dahin führen müssen, wo sie letztendlich
hingeführt hat, dann wird es schwierig, sich
Veränderungen in der Zukunft vorzustellen.
Kann dagegen aufgezeigt werden, dass die Vergangenheit
aus Kämpfen um verschiedene Wege bestand,
die die Geschichte hätte nehmen können,
erscheint auch die Zukunft offener: Ein Blick
zurück legt nahe, dass die Zukunft verschiedene
Möglichkeiten enthält, für die
es sich zu kämpfen lohnt. Das ist in einem
Land wie der Schweiz, in dem scheinbar auf der
politischen Bühne nie etwas Umwerfendes passiert,
besonders wichtig.
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Die
steigende Lebenserwartung, kombiniert mit
einer
unzureichenden öffentlichen Altersvorsorge,
eröffnet den Versicherungsgesellschaften
sehr gute Geschäftsaussichten. |
Kritische
Geschichte der Schweiz
Lange
Zeit gab es denn auch kaum eine unabhängige
und kritische Geschichtsschreibung über die
moderne Schweiz. Eine Pionierrolle leistete Erich
Gruner, der die elementare Tatsache ans Licht
förderte, dass entgegen den damals in den
politischen, wirtschaftlichen und literarischen
Eliten zirkulierenden Behauptungen auch in der
Schweiz des 19. Jahrhunderts ein Proletariat entstanden
war, das Klasseninteressen verspürte und
sich politisch und gewerkschaftlich zu organisieren
begann.1 Etwas später
zeigten kritische Historiker wie Jakob Tanner
oder Hans-Ulrich Jost, wie sehr die Schweiz im
Zweiten Weltkrieg mit der deutschen Kriegswirtschaft
verbunden war und die „Neutralität“
als diplomatisches Mittel benutzte, um mit beiden
Kriegsparteien Geschäfte zu treiben. 2
Feministische Historikerinnen wie Regina Wecker
und Brigitte Studer warfen ein Licht darauf, wie
die Rechte der Frauen in der „ältesten
Demokratie der Welt“ Jahrzehnte lang mit
Füssen getreten wurden – natürlich
mit dem Argument, man wolle die Frauen „schützen“.3
«Es
darf nicht übersehen werden, dass der 'Sozialstaat‘
zu einem Grossteil
aus privaten Einrichtungen besteht.»
In
dieser kritischen Tradition steht auch die Dissertation
von Matthieu Leimgruber. Er zeigt, dass das Dreisäulensystem
keineswegs eingerichtet wurde, um existenzsichernde
Renten im Alter zu gewähren, sondern umgekehrt:
Es ging damals gerade darum zu verhindern, dass
die AHV existenzsichernde Renten an alle zahlt.
Ein
privater Sozialstaat
Nicht
wenige Linke denken, dass es in der Schweiz gar
keinen Sozialstaat gibt. Andere sind der Meinung,
ein solcher sei erst durch die Einführung
der Arbeitslosenversicherung (1982), der Krankenversicherung
(1994) und der Mutterschaftsversicherung (2003)
entstanden. Es ist zwar richtig zu kritisieren,
wie bescheiden in der Schweiz die sozialen Rechte
der Lohnabhängigen geblieben sind, und wie
sehr die Sozialpolitik davor zurückschreckt,
die Interessen der Grossunternehmer, Bankiers
und Investoren zu verletzen. Aber dabei darf nicht
übersehen werden, dass der so genannte Sozialstaat
– nicht nur in der Schweiz – zu einem
Grossteil aus privaten Einrichtungen besteht,
die mit Steuergeldern subventioniert und politisch
mehr oder weniger reguliert werden.
Matthieu
Leimgruber zeichnet nicht nur die bereits bekannte
Geschichte der AHV nach, er rückt auch die
versteckte Entwicklung des Pensionskassensystems
ins Licht. Bereits in der ersten Hälfte des
20. Jahrhunderts richteten grössere Unternehmen
Pensionskassen ein. Bald schon konnten sie diese
Aufwendungen von den Steuern abziehen. Zudem erwiesen
sich die Vorsorgeeinrichtungen als nützliche
Instrumente der Personalpolitik sowie als fruchtbares
Terrain, um die Gewerkschaftsführungen als
„Sozialpartner“ zu vereinnahmen. Die
Idee, sich an der Verwaltung der Altersguthaben
im Rahmen eines „Volkskapitalismus“
zu beteiligen, übte eine beträchtliche
Anziehungskraft aus. Die Versicherungsgesellschaften
(Winterthur, Rentenanstalt, Zürich, Bâloise,
etc.) stiegen ins Geschäft ein, indem sie
den kleineren und mittleren Unternehmen so genannte
Gruppenversicherungen für ihr Personal anboten.
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| Bei
wem klingelt die Kasse: Bei den Rentnerinnen
und Rentnern, oder bei den Versicherungs-gesellschaften? |
3
Säulen statt Volkspension
Die
Forderung nach einer öffentlichen Altersvorsorge
zählte zu den wichtigsten Themen des Generalstreiks
von 1918; eingeführt wurde die AHV aber erst
1948. Dabei achteten der Bundesrat, die Wirtschaftsverbände
und die Versicherungslobby darauf, dass die neue
Sozialversicherung nicht in Konkurrenz zu den
bestehenden privaten Einrichtungen trat, sondern
einen Boden legte, auf dem sowohl die „Sozialpartnerschaft“
als auch die privaten Geschäfte gut gedeihen
konnten. Deshalb durfte die AHV auf keinen Fall
existenzsichernde Renten auszahlen.
Dieses
Kalkül geriet in der Wirtschaftsexpansion
der 1950/60er Jahre ins Wanken. Unter dem Druck
steigender sozialer Bedürfnisse wurden die
AHV-Renten erhöht; bis Anfang der 1970er
Jahre gab es 8 Revisionen, allesamt mit Leistungssteigerungen.
Ende der 1960er Jahre lancierten die PdA und die
SP Schweiz je eine Volksinitiative, um die Einführung
existenzsichernder Renten zu verlangen: die so
genannte Volkspension. Das heutige Dreisäulenmodell
wurde damals unter der Führung der Versicherungslobby
ausgearbeitet und durch den Bundesrat als Gegenvorschlag
zu den Initiativen vorgelegt. Im Dezember 1972
wurde dieses Modell in der Volksabstimmung deutlich
angenommen. Die privaten Pensionskassen und Gruppenversicherungen
wurden zu den Trägern der obligatorischen
Zweiten Säule, und durch Steuerabzüge
auf individuelles Alterssparen wurde eine Dritte
Säule geschaffen.
Die
Rolle der SP
Eine
zentrale Rolle in dieser Auseinandersetzung hatte
die SP gespielt. Sie war bereits 1943-54 im Bundesrat
gewesen, mit den Finanzministern Ernst Nobs und
Max Weber. Weber trat im Januar 1954 zurück,
nachdem der sozialdemokratische Versuch einer
Ausweitung der Bundesfinanzen zur Finanzierung
sozialer Programme am bürgerlichen Widerstand
gescheitert war.
1959
kehrte die SP mit zwei Vertretern in den Bundesrat
zurück; als Zückerchen wirkte die Einführung
der Invalidenversicherung (1960). Bis 1973 war
nun der Sozialdemokrat Hans-Peter Tschudi für
die Sozialversicherungen zuständig. Er führte
mehrere AHV-Revisionen mit Leistungsverbesserungen
durch. Aber unter seiner Regie wandte sich die
Führung der SP Schweiz vom Konzept der Volkspension
ab und unterstützte das Dreisäulenmodell
in der Volksabstimmung. Die SP hatte sich der
Bourgeoisie als nützlicher Junior Partner
erwiesen. Auch die Gewerkschaftsführungen
zeigten wenig Bereitschaft, das „sozialpartnerschaftliche
Pensionskassensystem“ einer umfassenden
Sozialversicherung zu opfern.
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Das Buch
Matthieu Leimgruber: Solidarity
without the State? Business and the
shaping of the Swiss Welfare State,
1890-2000. Cambridge University
Press, 2008, 318 S. |
Wie
weiter?
Heute
zahlt die AHV Monatsrenten von 1'105 bis 2'210
Franken – das reicht nicht für einen
„Ruhestand in Würde“. Über
10 Prozent der RentnerInnen sind auf Ergänzungsleistungen
angewiesen. In den letzten Jahren haben die Turbulenzen
der Finanzmärkte die Tatsache ins öffentliche
Bewusstsein gerufen, dass die Altersguthaben der
Zweiten Säule alles andere als sicher sind.
Umwandlungssatz und Mindestverzinsung wurden bereits
gesenkt, was zu deutlichen Rentenkürzungen
führt. Am 30. November kommt die Initiative
der Gewerkschaften „Für ein flexibles
Rentenalter“ zur Abstimmung, die allen Erwerbstätigen
mit einem Einkommen unter 9160 Fr. den Eintritt
in den Ruhestand ab 62 ohne Rentenkürzungen
ermöglichen will. Diese Idee ist sicherlich
unterstützenswert. Aber um in der Sozialpolitik
aus der Defensive zu kommen und aus der Abstimmungs-niederlage
des Bundesrates mit der 11. AHV-Revision4
Profit zu schlagen, sollte die Linke das Konzept
der „Volkspension“ wieder aufgreifen
und aktualisieren. Der Zeitpunkt dafür wäre
angesichts des gegenwärtigen Misstrauens
gegenüber den Banken und Versicherungskonzernen
im Moment eigentlich günstig.
1
Erich Gruner: Die Arbeiter in der Schweiz
im 19. Jahrhundert: soziale Lage, Organisation,
Verhältnis zu Arbeitgeber und Staat. Bern,
Francke Verlag, 1968.
2 Jakob Tanner: Bundeshaushalt, Währung
und Kriegswirtschaft: eine finanzsoziologische
Analyse der Schweiz zwischen 1938 und
1953. Zürich, Limmat Verlag, 1986; Hans-
Ulrich Jost: Politik und Wirtschaft im Krieg:
die Schweiz 1938-48. Zürich, Chronos, 1998.
3 Regina Wecker, Brigitte Studer und Gaby
Sutter: Die schutzbedürftige Frau: zur Konstruktion
von Geschlecht durch Mutterschaftsversicherung,
?achtarbeitsverbot und Sonderschutzgesetzgebung.
Zürich, Chronos, 2001.
4 Am 16. Mai 2004 wurde die 11. AHVRevision
mit 67.9 Prozent ?einstimmen abgelehnt.
Es handelte sich im Wesentlichen eine
Sparvorlage: Erhöhung des Frauenrentenalters
auf 65, Kürzungen bei den Witwenrenten
und Anpassung der Renten an die Teuerung
nur noch alle 3 (statt alle 2) Jahre. Bundesrat
und Parlament versuchen seither, sich auf
eine Neuauflage der 11. AHV-Revision zu
einigen. |