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Das schweizerische System der Gesundheitsver-sorgung
ist beliebt – vor allem im Ausland. In Deutschland
hat die neue konservativ-liberale Regierung von
Angela Merkel angekündigt, Reformen nach
schweizerischem Vorbild vorzulegen. Vor allem
die Finanzierung der Krankversicherung durch Kopfprämien
wird diskutiert. In den USA orientiert sich Präsident
Obama bei der Einführung der obligatorischen
Krankenversicherung am helvetischen Modell. In
der Schweiz allerdings hält sich die Popularität
des Systems in engen Grenzen. Steigende Krankenkassenprämien,
der unübersehbare Einfluss der Krankenkassenlobby
und die hohen Selbstbehalte bei Medikamenten und
Behandlungen sind Gründe für die weit
verbreitete Unzufriedenheit mit dem Gesundheitssystem.
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| Hausarztbesuch:
Auch hier soll gespart werden - aber das dürfte
auf Kosten unserer Gesundheit gehen! |
Privater
Sozialstaat
In der Tat weist das helvetische Modell einige
Besonderheiten auf. So wurde erst spät (1996)
eine obligatorische Krankenversicherung eingerichtet.
Aber dabei haben die Behörden nicht wirklich
eine neue Sozialversicherung geschaffen, sondern
es für die ganze Bevölkerung zur Pflicht
erklärt, sich bei einer der meist privaten
Krankenkassen zu versichern. Über 95 Prozent
der Bevölkerung waren bereits vorher versichert.
Obwohl die Krankenversicherung nun als Sozialversicherung
gilt, ist die Finanzierung über Kopfprämien
unsolidarisch, und die Versicherten bezahlen einen
hohen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche:
Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen kommen etwa
für ein Drittel der gesamten Gesundheitskosten
auf – ein Rekordwert im internationalen
Vergleich mit Ländern, die eine Krankenversicherung
für alle haben. Wir befinden uns in einem
Modell, das als „privater Sozialstaat“
bezeichnet werden kann, weil der Einfluss privater
Akteure (Krankenkassen, Privatkliniken, Pharmaindustrie,
Ärzte usw.) enorm ist und die Kosten weitgehend
auf die privaten Haushalte überwälzt
werden.
Seit
der Einführung der obligatorischen Kranken-versicherung
ist das Gesundheitssystem eine der grössten
permanenten politischen Baustellen in der Schweiz.
Behörden und Lobbyisten arbeiten ohne Unterbruch
an „Reformen“, um die „Kostenexplosion“
zu bremsen und „mehr Wettbewerb“ zu
erreichen, wie es heisst. Der zurückgetretene
Bundesrat Pascal Couchepin hat einige wichtige
Vorlagen durchgesetzt, mit anderen hat er aber
den Zorn nicht nur breiter Teile der Bevölkerung,
sondern auch gewisser Interessenverbände
auf sich gezogen. So kam es im April 2006 zu einer
ersten Massenkundgebung von ÄrztInnen in
Bern. Und während es Couchepin gelungen ist,
in der Abstimmung vom 11. März 2007 die aus
sozialen und linken Kreisen lancierte Initiative
für eine Einheitskasse zu bodigen, scheiterte
ein Jahr später auch ein neuer Verfassungsartikel,
der ganz nach dem Gusto der Krankenkassen ausgearbeitet
worden war. Es gibt in gewissen gesundheitspolitischen
Fragen ein politisches Patt, und die „Experten“
wünschen sich vom neuen Bundesrat Didier
Burkhalter, dass er es nun endlich überwindet.1
Aber was steht dabei politisch eigentlich auf
dem Spiel?
Prämienerhöhungen
und Sofortmassnahmen
Jedes
Jahr genehmigt das Bundesamt für Gesundheit
(BAG) die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung.
Nur schon weil das BAG keinen Einblick in die
Buchführung der Kassen hat, kann es deren
Vorschläge in der Regel nur abnicken. So
auch dieses Jahr: Am 1. Oktober wurde der Öffentlichkeit
mitgeteilt, dass die Prämien 2010 durchschnittlich
um 8.7 Prozent (sogar 13.7% für junge Erwachsene,
10% für Kinder) steigen werden – der
höchste Anstieg seit 2003. Im Vergleich dazu
fällt auf, dass ausgerechnet 2007 und 2008,
als die erwähnten Volksabstimmungen (Einheits-kasse,
Verfassungsartikel) stattgefunden haben, die Prämien
nur schwach gestiegen waren. Der Grund ist klar:
Bundesrat Couchepin hat die den Krankenkassen
vorgegebene Reservequote von 20.2 auf 12.1 Prozent
gesenkt. Steckte dahinter auch das Ziel, die Stimmberechtigten
mit Blick auf die Abstimmungen versöhnlich
zu stimmen? Wie auch immer: Inzwischen steigen
die Prämien wieder, und Couchepin hat am
29. Mai 2009 Sofortmassnahmen angekündigt:
eine Praxisgebühr von 30 Franken pro Arztbesuch,
die Einrichtung telefonischer Beratungsdienste
der Kassen, ausserordentliche Beiträge des
Bundes an die Prämienverbilligungen, etc.
Diesen Vorschlägen wurde in der Öffentlichkeit
viel Aufmerksamkeit geschenkt, im Parlament waren
sie aber rasch vom Tisch. Sie haben als Rauchpetarden
gewirkt, um Couchepins Handlungswillen zu demonstrieren
und den Blick von den wichtigeren Weichenstellungen
abzulenken, die in der Gesundheitspolitik vorgenommen
werden.
Die
neue Spitalfinanzierung
Bisher
wurden die öffentlichen Spitäler zur
Hälfte von den Kantonen und Krankenkassen
finanziert. Bundesrat Couchepin hat bereits grundlegende
Veränderungen durchgesetzt, deren Auswirkungen
erst in einigen Jahren voll zu spüren sein
werden. Einerseits wurde ein neuer Kostenverteilschlüssel
eingeführt: 45 Prozent Krankenkassen, 55
Prozent Kantone. Zudem wurden die privaten und
öffentlichen Spitäler einander gleichgestellt,
damit die Kantone die öffentlichen Einrichtungen
nicht (mehr) bevorzugt finanzieren können.
Ab 2012 erfolgt die Finanzierung über so
genannten Fallpauschalen oder DRG (Diagnosis-Related
Groups). Das ist eine Form der Leistungsfinanzierung,
der die Durchschnittskosten für mehr oder
weniger homogene Krankheits-/ Behandlungstypen
als Grundlage dienen: ein Blinddarm kostet so
viel, eine Geburt so viel, eine Nieren-steinoperation
so viel usw. Es ist offensichtlich, dass die Krankenkassen
und Behörden ein Instrument in die Hand kriegen,
um den Kostenwettbewerb zwischen den Spitälern
zu intensivieren: Wenn ein Blinddarm in Appenzell
so viel kostet, warum soll er im Zürcher
Unispital mehr kosten? Die Spitäler erhalten
damit starke Anreize, PatientInnen mit komplexen
Krankheitsbildern, die eben überdurchschnittlich
viel „kosten“, rasch los zu werden
oder gar nicht aufzunehmen. Begleitforschungen
in Deutschland, wo ein DRG-System seit 2004 eingeführt
wurde, zeigen, dass sich die Zusammenarbeit zwischen
den Ärzten und dem Pflegepersonal ebenso
verschlechtert hat wie die Beziehung des Personals
zu den PatientInnen; und das Verhältnis des
medizinisch-pflegerischen Personals zu den DRG-getrimmten
Spitalverwaltungen ist sehr schlecht.2
Zu erwarten ist mit der DRG-Finanzierung auch
ein weiteres Spitalsterben: Laut dem abtretenden
BAGDirektor Thomas Zeltner werden von den 321
Spitälern (2007) in nächster Zeit etwa
weitere 100 die Türen schliessen müssen
(1982 existieren in der Schweiz noch 462 Spitäler).3
Auf längere Sicht steht ausserdem der Wechsel
zu einer monistischen Spitalfinanzierung zur Diskussion:
Die Spitäler würden dann aus einer Hand,
d.h. nur noch von den Krankenkassen finanziert;
die Kantone müssten ihre Beiträge an
die Kassen überweisen. Natürlich würde
deren Position dadurch massiv gestärkt, und
die Kantone verlören an Einfluss auf die
Budgetgestaltung der Spitäler.
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| Didier
Burkhalter, der neue Innenminister, gilt als
überzeugter „Modernisierer“
des Gesundheits-wesens. |
Die
neue Pflegefinanzierung
Ein
neues Finanzierungsmodell hat Bundesrat Couchepin
auch für die Pflege in Spitälern, Heimen
und zu Hause eingeführt. Es wird zwischen
zwei Formen von Pflege unterschieden. Bei der
Akut- und Übergangs-pflege nach einer medizinischen
Behandlung übernimmt die Krankenversicherung
die Kosten bis zwei Wochen nach dem Spitalaustritt.
Das klingt gut, ist aber zu relativieren, weil
die neue Spitalfinanzierung die Spitäler
anhält, die PatientInnen so rasch wie möglich
zu entlassen, was – im Fachjargon –
zu so genannten „blutigen Austritten“
führen dürfte. Bei der Langzeitpflege
– hier geht es vor allem um betagte Menschen
– bezahlt die Krankenversicherung nur einen
Grundbeitrag. Der Rest wird auf die pflegebedürftigen
Menschen abgewälzt (bis 20% der nicht gedeckten
Kosten oder 7'100 Franken pro Jahr), sowie auf
andere soziale Sicherungssysteme wie die AHV (Pflege
zu Hause) und die Ergänzungsleistungen (EL)
(Heim-pflege). Zweifellos wird durch diese Kosten-verlagerungen
auch der Druck auf Angehörige (in der Regel
sind es Frauen) steigen, doch ihre älteren
Verwandten selbst zu pflegen. Und auf längere
Sicht könnte dann der seit einigen Jahren
zirkulierende Vorschlag, die Pflegefinanzierung
aus der Krankenversicherung auszugliedern und
eine neue Pflegeversicherung einzuführen,
wieder Auftrieb erhalten.4 Die Versicherten
müssten dann eine zusätzliche Versicherung
bezahlen, um weiterhin gegen Pflegekosten abgesichert
zu sein.
Ärztestopp
und Vertragsfreiheit
Seit
Jahren machen politische Behörden und Gesundheitsexperten
die „zu hohe Ärztedichte“ verantwortlich
für einen Teil des Anstiegs der Gesundheitskosten.
1998 wurde der Numerus Clausus für das Medizinstudium
eingeführt. Er gilt immer noch, während
schweizerische Spitäler scharenweise ausländische
ÄrztInnen rekrutieren und bald schon auch
ein Mangel an Hausärztinnen auftreten dürfte.
2002 wurde erstmals ein Ärztestopp verhängt,
d.h. die Eröffnung neuer Arztpraxen ist seither
kaum mehr möglich. Aus der Sicht des Bundesrates
und der Krankenkassen handelt es sich nur um einen
Übergangsschritt zur so genannten „Aufhebung
des Vertragszwangs“: Die Kassen wollen nicht
mehr die Behandlungskosten aller ÄrztInnen
übernehmen, sondern nur noch von jenen, mit
denen sie entsprechende Verträge abschliessen
– und die also nach ihren Wünschen
arbeiten und abrechnen. Diese Vertragsfreiheit
für die Kassen wäre das Ende der freien
Arztwahl für die PatientInnen. Das konnte
bislang nicht durchgesetzt werden, zu stark war
der Widerstand gerade auch unter den ÄrztInnen.
Aber es zeichnet sich ein gut helvetischer Kompromiss
ab, der auch vom neuen Bundesrat Burkhalter propagiert
wird: Demnach soll ein zweistufiges System eingeführt
werden, in dem die Versicherten wählen müssen
zwischen der freien Arztwahl und dem Anschluss
an ein Netzwerk von Leistungserbringern (HMO;
Managed Care). Natürlich müssten diejenigen,
die weiterhin ihre ÄrztInnen frei wählen
möchten, eine höhere Krankenkassenprämie
bezahlen und höhere Selbstbehalte tragen.
Damit würde das Zweiklassensystem mit Grundversicherung
und Zusatzversicherungen (zum Beispiel für
Zahnarztrechnungen) in ein Dreiklassensystem umgewandelt.
Kostenbeteiligung
der Versicherten
Natürlich
machen die Experten auch die PatientInnen für
die steigenden Gesundheitskosten verantwortlich.
Obwohl davon auszugehen ist, dass mindestens so
viele Menschen zu selten zum Arzt gehen wie zu
oft (und aus medizinisch-therapeutischer Sicht
ist es besser, zu oft zu gehen), wird permanent
über Massnahmen diskutiert, um Menschen von
„unnötiger“ medizinischer Beratung
und Behandlung abzuhalten. Nun ist die Beteiligung
der Versicherten an den Kosten des Gesundheitswesens
in der Schweiz bereits sehr hoch: etwa ein Drittel
der Kosten wird von den privaten Haushalten direkt
aus der Tasche bezahlt (Selbstbehalt, Kostenbeteiligung,
nicht versicherte Leistungen, etc.), und ein weiteres
Drittel bezahlen die Versicherten über die
unsolidarischen Kopfprämien der Kranken-versicherung.
Dennoch wird im Parlament darüber diskutiert,
den Regelsatz für die Kostenbeteiligung der
PatientInnen von 10 auf 20 Prozent zu erhöhen
– vielleicht mit Ausnahme der Versicherten
in Managed Care-Modellen. Grotesk ist die von
den Krankenkassen lancierte Missbrauchsdiskussion
über Versicherte, die eine höhere Franchise
gewählt haben und aufgrund von Prämienerhöhungen
von ihrem Recht Gebrauch machen, am Jahresende
die Krankenkasse zu wechseln. Die Möglichkeit
des Kassenwechsels wurde ja bisher als Instrument
des Wettbewerbs zwischen Kassen gepriesen –
aber nun gilt dieses strategische Verhalten der
Versicherten plötzlich als Missbrauch. Wenn
sich die Krankenkassenlobby im Parlament durchsetzt,
werden Versicherte mit Wahlfranchise nur noch
alle zwei oder drei Jahre die Kasse wechseln können.
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Durch
die neue Pflegefinanzierung steigt der Druck,
dass Angehörige sich selbst um ihre betagten
Familienmitglieder kümmern - ausser man(n)
kann sich eine solche Begleitperson
leisten! |
Wo
sind Alternativen?
Nach
diesem kleinen Überblick müssen wir
uns die Frage stellen, wie wünschenswert
es wäre, wenn unter dem neuen Bundesrat Didier
Burkhalter das angesprochene politische Patt überwunden
würde. In allen Bereichen werden Massnahmen
angestrebt, die zu Lasten der Versicherten gehen
und den Einfluss und die Profite des privaten
Sozialstaats stärken. Im linken Spektrum
dominiert eine gewisse Hilflosigkeit angesichts
der Übermacht der von den Lobbyisten und
Gesundheitsexperten/- bürokraten vorgebrachten
Projekte. Dies zeigt sich etwa bei der Lektüre
des letzten Widerspruch-Hefts zum Thema Krankheit
und Gesundheit, in dem als Alternativen das Modell
der persönlichen Gesundheitsstelle, d.h.
eine Variante von Managed Care, und Ideen der
Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren
(!) präsentiert werden.5 Die Personalverbände
im Gesundheitswesen ihrerseits haben eine Petition
zur DRGEinführung lanciert, in der flankierende
Massnahmen gefordert werden, um das Schlimmste
zu verhindern – auch dies eine rein defensive
Plattform.6 In einer linken Perspektive
wäre es notwendig, grundsätzlich die
Frage aufzuwerfen, was für ein Gesundheitssystem
wir eigentlich wollen, statt mit mehr oder weniger
fortschrittlich abgewandelten Variantenausderaktuellen
„Reformdiskussion“ zu hausieren. Dafür
lassen sich Ansatzpunkte finden, insbesondere
bei den Mobilisierungen des Pflegepersonals und
der ÄrztInnen in verschiedenen Ländern
(die sogar die Schweiz ein wenig erfasst hat),
sowie bei kritischen Studien zum Gesundheitssystem,
wie sie zum Beispiel in Deutschland oder angelsächsischen
Ländern durchgeführt wurden. Der Blick
nach Frankreich ist interessant, weil dort eine
kritische Tradition der Arbeitsmedizin besteht
und interessante Unter-suchungen zum Zusammenhang
von Arbeit und Gesundheit gemacht wurden. Ein
Teil der Alternativen wird sich darauf konzentrieren
müssen, die durch den heutigen Kapitalismus
geförderten, krankmachenden Arbeitsbedingungen
und Lebensstile in Frage zu stellen statt einfach
nur an die individuelle Verantwortung jedes/r
Einzelnen zu appellieren. Auf der anderen Seite
sind Überlegungen angebracht, wie in der
Schweiz ein integriertes System der sozialen Sicherheit
geschaffen werden könnte, das den Bedürfnissen
der lohnabhängigen Bevölkerungsmehrheit
statt den Interessen privater Versicherungen entspricht,
und in dem die Krankenversicherung ein zentrales
Element sein müsste.7
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Wenn
die Ständeratskommission tagt…
In unserem privaten Sozialstaat ist die
Verflechtung zwischen (privatwirtschaftlichen)
Interessegruppen und staatlichen Instanzen
stark. Dies zeigt ein Blick auf die Mitglieder
der Kommission für Soziale Sicherheit
und Gesundheit des Ständerats. Von
den 13 Mitgliedern haben fünf ein Kranken-kassenmandat
(Eugen David, Bruno Frick, Felix Gutzwiller,
Philipp Stähelin, Christoffel Brändli
(bis 2008)). Die Privatkliniken sind mit
Hans Altherr (zugleich Generalsekretär
von Interpharma, Branchenverband der Pharmaindustrie),
Christine Egerszegi-Obrist und Felix Gutzwiller
vertreten. Simonetta Sommaruga ist Mitglied
einer Stiftung, die Managed Care fördert
(Equam), Liliane Maury Pasquier sitzt im
Verwaltungsrat des Universitätsspitals
Genf… So haben (fast) alle ihre Stimme
in diesem Gremium… ausser die Lohnabhängigen,
d.h. die grosse Mehrheit der Versicherten
der Kranken-versicherung! |
1
Vgl. den Artikel „Neustart für die
Gesundheitspolitik“ in NZZ Online, 22. November
2009, der von einem gemeinsamen Brief der Interessenverbände
der Ärzte, der Spitäler, der Pharmaindustrie
und der Apotheken an Didier Burkhalter berichtet.
Die verschiedenen Verbände hätten sich
demnach auf Anregung des bekannten Gesundheitsökonomen
Willy Oggier auf zwei gewichtige Vorschläge
geeinigt, um aus dem Patt herauszukommen: eine
Verfeinerung des Risikoausgleichs zwischen den
Kassen sowie die Umstellung auf ein monistisches
System der Spitalfinanzierung mit nur einem Finanzierungsträger
(entweder die Kantone oder die Krankenkassen).
2
Bernhard Braun et al.: Die Begleitforschung zur
DRG-Einführung: Ausser Spesen nichts gewesen.
Deutsches Ärzteblatt, 2008, 105(14): A 732-5.
Weitere interessante Texte auf der Seite des Forum
Gesundheitspolitik (www.forumgesundheitspolitik.
de).
3
Vgl. den Artikel „100 Spitäler zu viel“
in der Berner Zeitung, 8. Oktober 2009.
4 In einer Studie der wirtschaftsliberalen Denkfabrik
Avenir Suisse wurde beklagt, dass es in der Schweiz
keine Nachfrage nach privaten Pflegeversicherungen
gibt, weil die Ergänzungsleistungen zu AHV
und IV eine soziale Sicherung bieten. Das ist
zweifellos ein grosses Problem – für
die Versicherungsgesellschaften! Siehe Artikel
in der NZZ (1.9.2009): „Die dunkle Seite
der Ergänzungsleistungen“.
5
Vgl. die Artikel von Christine Goll und Pierre-
Yves Maillard im Heft 56/2009 des Widerspruch.
6
Die Petition ist online unter: http:// www.vpod.ch/aktuell/nachrichten/ansicht/article/
drg-petition-unterschreiben.html?tx_ttnews% 5BbackPid%5D=34&cHash=4a101210a2.
7
Diesbezüglich stellt sich heraus, dass die
von einer Arbeitsgruppe des Denknetzes propagierte
Allgemeine Erwerbsversicherung (AEV) gar nicht
„Die Grosse Reform“ darstellen würde,
wie es im Titel des Büchleins bei der Edition
8 (2009) heisst, da sie „nur“ den
kleineren Teil der sozialen Sicherungssysteme
umfasst.
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