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Erhellung der hinter der 5. IVRevision steckenden
Motive ist es hilfreich, den grösseren geschichtlichen
und auch internationalen Zusammenhang der Revision
zu beleuchten. Im Verlaufe der letzten gut zwanzig
Jahre wurde in vielen westlichen Ländern
– zu nennen wären an erster Stelle
die USA, Kanada und Grossbritannien – eine
neue Sozialpolitik durchgesetzt, in deren Rahmen
erwerbslose Personen mittels verpflichtender Massnahmen
wieder in die Erwerbsarbeit zurückgebracht
werden sollen. Man spricht dabei von Workfare
in Ersetzung von Welfare, oder manchmal auch von
Welfareto- Work oder von aktivierenden Massnahmen.
Workfare nimmt Bezug auf erwerbslos gewordene
Personen und kommt dementsprechend in der Arbeitslosenversicherung,
in der Sozialhilfe und in der Invalidenversicherung
zur Anwendung. Die grundlegenden Workfare-Massnahmen
bestehen darin, erstens Sozialleistungen zum Zwecke
des „Anreizes“ zur Arbeitsaufnahme
zu kürzen oder ganz zu streichen, zweitens
die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen
zur Pflicht zu erklären und drittens eine
permanente Bewerbungspflicht auch zu schlechten
Konditionen aufzuerlegen.
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| In
einer Zeit, in der viele (nicht behinderte)
Lohnabhängige keinen Zugang zur Arbeitswelt
finden, ist es illusorisch zu glauben, der
profitorientierte Arbeitsmarkt böte für
alle IV-Betroffenen Arbeit. |
Es
geht nicht um Eingliederung
Zur
ganzen Workfare-Politik liegt eine breite empirische
Forschung vor, die mit überraschender Klarheit
nachweist, dass – wie der Soziologe Michael
Opielka es scharf ausgedrückt hat –
die internationalen empirischen Bilanzen solch
pflichtiger Integrationsprogramme, wie jetzt eines
mit der 5. IV-Revision durchgezogen sein will,
"vernichtend" ausfallen. In nüchterner
Wissenschaftssprache hat der Volkswirtschaftler
Michael Gerfin es schon im Jahr 2004 wie folgt
formuliert: „Allerdings ist darauf hinzuweisen,
dass in der Mehrzahl der Evaluationsstudien zur
aktiven Arbeitsmarktpolitik in verschiedenen Ländern
kein positiver und oft ein negativer Effekt von
Beschäftigungsprogrammen auf die Wahrscheinlichkeit,
erwerbstätig zu werden, gefunden wird. Insofern
kann also nicht davon ausgegangen werden, dass
dieser Weg zu deutlich erhöhter Erwerbstätigkeit
der betroffenen Personen führt.“ (Gerfin
2004: 19) Die ganzen Workfare- Programme haben
deshalb kontraproduktive Wirkungen, weil die Programme
die Teilnehmenden erst recht als „unfähig“
stigmatisieren und der Arbeitsmarkt auf dementsprechend
vorbelastete Stellensuchende noch ablehnender
reagiert.
Paradoxerweise
geben die Anhänger der ganzen Workfare-,
Anreiz-, Aktivierungs-, Teillohnjob- oder wie
immer geheissenen Pflichteingliederungsprogramme
vielfach offen zu (wie der eben zitierte Gerfin
oder die OECD), dass die deklarierten Eingliederungsziele
nicht erreicht werden, halten gleichzeitig aber
unerschütterlich an dieser Politik fest.
Genau die Frage, wie solches möglich ist,
führt zu den wirklichen Motiven hinter der
5. IV-Revision. Tatsächlich besteht der Zweck
der 5. IV-Revision wie insgesamt der Programme
pflichtiger „Eingliederungsmassnahmen“
gar nicht darin, die von Erwerbslosigkeit Betroffenen
zu (re-)integrieren (weshalb den Vertretern einer
solchen Politik deren diesbezügliches Scheitern
auch egal ist), sondern darin, die Betroffenen
als „eigenverantwortlich“ und also
„schuldig“ für ihre sich fortsetzende
Erwerbslosigkeit respektive ihr Scheitern demonstrieren
zu können.
Der
Beweis der individuellen Schuld
Der
Trick ist im Grunde einfach. Man zwingt die erwerbslos
Gemachten in scheinbar „geeignete Massnahmen“
und „beweist“ ihnen genau mittels
dieser Massnahmen, die es ansonsten doch –
so die Unterstellung – gar nicht bräuchte,
dass sie – die dadurch als "defizitär"
Erwiesenen – wirklich "selber schuld"
an ihrer Lage sind. Ohne es hier im Detail ausführen
zu können, ist für die drei die 5. IV-Revision
kennzeichnenden Massnahmenbündel, nämlich
die „Früherfassung“, die „Frühintervention“
sowie die „Integrationsmassnahmen“,
Folgendes kritisch-hypothetisch festzustellen.
Im ersten Schritt der „Früherfassung“
geht es um das Denunzieren der Betroffenen als
„leistungsschwach“, im zweiten Schritt
der „Frühintervention“ um das
Herabwürdigen der Betroffenen als „selber
Schuld“ an ihrer Erwerbslosigkeit und im
dritten Schritt der „Integrationsmassnahmen“
um das Stigmatisieren der Betroffenen als nur
bedingt überhaupt noch „brauchbar“.
Dieses alles läuft unter scheinheiligen Titeln
wie „Hilfe“ oder „Integration“.
Wenn man wirklich helfen oder integrieren wollte,
würde man beispielsweise Menschen mit einer
Behinderung – und zwar so, wie sie sind
– in den Schulen, Betrieben, öffentlichen
Räumen usw. voll zulassen, was wiederum hiesse,
dass die Schulen, Betriebe und öffentlichen
Räume sich gemäss den Bedürfnissen
auch verändern lassen sollten. Davon ist
in der öffentlichen Diskussion aber überhaupt
keine Rede. An den ausgrenzenden Verhältnissen
will man nichts verändern, und gleichzeitig
tut man im Rahmen der 5. IV-Revision so, als wollte
man integrieren. Das kann nur zulasten der Betroffenen
selber gehen.
Mit
der 5. IV-Revision soll – wie generell bei
Workfare – eine Art praktischer Schauprozess
durchgeführt werden, an deren Ende die Betroffenen
selber daran glauben und es auch aussagen müssen,
dass sie zu nichts mehr als vielleicht zu „Schrottrecycling
auf Sozialhilfeniveau“ zu gebrauchen sind,
sie jedoch – und auch dieses werden sie
dann völlig zermürbt noch zu Protokoll
geben – glücklich darüber seien,
überhaupt noch „gebraucht“ zu
werden. Man lässt ihnen keine Alternative,
da nämlich denjenigen, die den so genannten
Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, per Gesetz
jegliche Unterstützungsleistungen sofort
gestrichen werden können. Und umgekehrt sollen
die Betroffenen eine IV-Rente neu erst dann kriegen,
wenn sie praktisch schon tot sind, wodurch dem
Kapital – entlastet von den lästigen
„Lohnnebenkosten“ – nochmals
saftige Zugewinne erwachsen, notabene auf Kosten
von Menschen, die sich jahrzehntelang eben für
dieses Kapital abgestrampelt haben. Und es sei
angemerkt, dass die Invalidenversicherung Integrationsmassnahmen
auf freiwilliger Basis schon immer angeboten hat
und diese Angebote sich auch – weil sie
eben freiwillig sind – gut bewährt
haben.
Angst
vor dem sozialen Abstieg
Mit
der 5. IV-Revision – wie insgesamt mit den
Workfare-Massnahmen – soll suggeriert werden,
dass nicht etwa die Mechanismen des globalisierten
Kapitalismus an den Nöten der Menschen schuld
sind, sondern die zu Erwerbslosen gemachten selber.
Den vom System Ausgespuckten soll zusätzlich
gleichsam auf die Stirne gebrannt werden, dass
sie sich als asozial, unfähig, unangepasst
usw. erwiesen haben und dementsprechend „zu
Recht“ in Not versetzt sind. Das Verrückte
bei alledem ist, dass die so genannt normalen
Bürgerinnen und Bürger an das Ganze
auch noch glauben, sich angstvoll abgrenzen von
all den „Scheininvaliden“ und „Sozialschmarotzern“.
Mit der 5. IV-Revision und den ganzen Missbrauchsdiskussionen
geht es in der Tat immer auch darum, unter den
(Noch-)Erwerbstätigen Ängste zu schüren,
insbesondere die Angst davor, bei nicht angepasstem
Verhalten selber in die Workfare-Kaste absteigen
zu müssen. Umso mehr machen die Menschen
gegenüber den Arbeitgebern den Bückling
und geben sich allgemein immer autoritätsunterwürfiger.
Dabei aber trifft es die Angepassten genauso,
was freilich kein Trost ist. Das Kapital ist nicht
wählerisch. Es geht ihm um den Profit und
nicht um die Menschen.
Unterlagen
und Informationen zum Referendum gegen die
5. IV-Revision
Referendumskomitee: www.ivg-referendum.ch
Zentrum für selbst bestimmtes Leben:
www.zslschweiz.ch
Argumentarium
der BFS
Literaturhinweise
Gerfin, Michael: Schlussbericht Evaluation
der Richtlinien
der SKOS. Zuhanden der Schweizerischen Konferenz
für Sozialhilfe (SKOS), 3. Juni 2004.
Opielka, Michael: Alternativen zur Aktivierung?
In: Archiv für Wissenschaft und Praxis
der sozialen Arbeit 36, 2005: 34–48.
Wyss, Kurt: Workfare. Sozialstaatliche Repression
im Dienst des globalisierten Kapitalismus.
Zürich:
edition 8 (erscheint im Herbst 2007). |
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