| Die
vier Angeklagten sind anlässlich dieses Fussballspiels
in der 52sten Minute mit zwei kleinen Transparenten
mit der Aufschrift „Stopp Apartheid“
und „Free Palestine“ kurz auf das
Spielfeld gerannt um medienwirksam gegen die israelische
Politik zu protestieren.

Obwohl Fussballspiele immer wieder von Unterbrechungen
begleitet werden, obwohl es immer wieder vorkommt,
dass ZuschauerInnen auf das Spielfeld rennen,
und obwohl keinerlei Gewalt angewendet wurde,
hat der Ordnungsdienst des Stadions die Leute
nicht nur vom Feld gewiesen, sondern diese, als
ob sie Verbrecher wären, in Polizeigewahrsam
übergeben. Darauf folgte eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruch, Nötigung sowie die Forderung
nach Schadensersatz im Rahmen von Sfr. 50‘000!
Hausfriedensbruch im Fussball?
Zwei
Jahre später, Dienstag, 30.10.07, 08.15 Uhr
vor dem Strafgericht Basel. Im Nieselregen stehen
etwa 35 Leute im umzäunten Innenhof des Gerichtsgebäudes
und begehren Einlass zur öffentlichen Gerichtsverhandlung
gegen eine Aktivistin und drei Aktivisten. Die
Hälfte von ihnen wird abgewiesen, weil der
kleinste zur Verfügung stehende Saal gewählt
wurde. Einzelrichter Christian Hoenen, Mitglied
der SP, ordnet - nach dem üblichen Zeremoniell
mit Verlesung der Personalien, Aufzählung
der Vorwürfe sowie allfälliger Vorstrafen
- eine Pause von einer Stunde an. Dies, weil der
Polizist, der seine Zeugenaussage machen soll,
erst auf diesen Zeitpunkt vorgeladen ist.
Verteidiger
Daniel Vischer – er ist nicht nur Nationalrat
der Grünen und Vertreter der Gewerkschaft
des Öffentlichen Dienstes (VPOD), sondern
auch Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina
– relativiert in seinem Plädoyer die
Bedeutung eines Fussballstadions als „Haus“,
dessen Friede durch das Betreten des Spielfeldes
gebrochen werden könne. Mehrere Bundesgerichtsurteile
würden belegen, dass namentlich für
den Tatbestand der Nötigung ein höheres
Mass an Aggressivität vorliegen müsse,
als im vorliegenden Fall dokumentiert sei.
Das
Urteil des Richters lautete: Der „Hausfrieden“
des Fussballstadions sei bewusst gebrochen worden.
Dafür wurden die Angeklagten zu Bussen von
mehreren hundert Franken verurteilt. Vom Vorwurf
der Nötigung wurden sie hingegen freigesprochen.
Die Schadenersatzforderung der Basel United AG
wurde auf den Zivilweg verwiesen.
Gegen
politischen Protest
An
diesem Prozess zeigte sich wieder einmal exemplarisch,
wie die Behörden politischen Protest mundtot
machen wollen. Sobald davon ausgegangen wird,
dass ein Strafprozess eine politische Dimension
enthält, wird offensichtlich alles getan,
um die verfassungsmässige Öffentlichkeit
massiv einzuschränken.
Alle
ZuschauerInnen wurden im Kontrollbereich gefilmt,
der diensthabende Beamte konnte oder wollte keine
Angaben dazu machen, was mit diesen Filmaufnahmen
geschieht. Die ganze Zuschauerschaft eine Stunde
lang festzuhalten, nur weil ein Zeuge zu spät
vorgeladen wurde, ist gelinge gesagt eine Zumutung.
Die Justiz tritt, auch unter einem SP-Richter,
das Recht auf freie Meinungsäusserung mit
Füssen.
Das
Urteil muss auch unter dem Aspekt gesehen werden,
dass im Hinblick auf einen reibungslosen Ablauf
des Milliardengeschäfts Euro08 präventive
Repressions-methoden massiv vorangetrieben werden.
Wie wenig Menschenrechte angesichts von Geschäftsaussichten
gelten – wie wenig Menschenleben gegenüber
imperialistischen Unterwerfungsstrategien zählen
– ist täglich sichtbar, in Palästina
und anderswo. |