«Für
Informationen, die [...] nicht beschafft werden
können, holen die mit dem Vollzug dieses
Gesetzes betrauten Personen von den betroffenen
Personen zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs
um Gewährung von Sozialhilfe eine Vollmacht
ein.» Dies bedeutet, dass mit der
Generalvollmacht die Behörden jegliche
Informationen über die Antragstellenden
beschaffen können. Lebenspartner_innen,
Arbeitgeber_ innen, Banken, Ärzt_innen,
Anwält_ innen, Sozialarbeiter_innen etc.
werden gesetzlich gezwungen, die Informationen
weiterzugeben.
Mehr
Kontrollen, weniger Unterstützung
Mit
der Einführung der Sozialhilfe sowie der
Arbeitslosen- und Invalidenversicherung war
einst die Absicht verbunden, das entwürdigende
Moment von Notlagen zu vermeiden. Die Gefahr
des Ausschlusses aus dem Arbeitsmarkt wurde
als spezifisches kollektives Risiko erkannt.
Mit der Aktivierungspolitik – die seit
Mitte 1990er Jahre die schweizerische Sozialpolitik
prägt – wurde die Verantwortung für
Invalidität, Erwerbslosigkeit und Armut
an die direkt Betroffenen selbst delegiert und
somit individualisiert. Die «Krise des
Wohlfahrtsstaates» wird auf die «ungerechtfertigte
Beanspruchung sozialer Leistungen» zurückgeführt.
In
dieser Argumentationslogik erhält die Verschärfung
von Kontrollen und Sanktionen im Bereich der
Sozialpolitik mehr Legitimität, Beratung
und Unterstützung geraten immer mehr in
den Hintergrund. Dies geschieht durch eine verstärkte
Bekämpfung angeblichen, aber nur selten
tatsächlich nachweisbaren Missbrauchs.1
Durch eine Moralisierung des Zugangs zu sozialen
Leistungen verlieren kollektive Risiken ihre
grundlegende Anerkennung.
Verschärfungen
im Kanton Bern
Schon
im Jahre 2009 hat der Grosse Rat der Einführung
von Sozialinspektoren zugestimmt. «Dabei
sind auch Überwachungen ohne Wissen der
betroffenen Personen explizit vorgesehen »2,
wird erklärt. Dies war der erste Schritt
in Richtung einer orwellschen Sozialhilfe, in
der die Herrschenden grenzenlos alle Instrumente
anwenden können, um die Schwächeren
der Gesellschaft zu kontrollieren.
Während
den Auseinandersetzungen um die Aufhebung des
Bankgeheimnisses rund um den Fall UBS in den
Jahren 2008/2009 hat der ehemalige Präsident
der schweizerischen Bankenvereinigung Pierre
Mirabaud erklärt, dass der Schutz der Privatsphäre
ein fundamentales Menschenrecht ist. Mit dem
neuen SHG wird jedoch das Sozialhilfegeheimnis
faktisch aufgehoben. Es unterstreicht einmal
mehr, dass der Schutz der Privatsphäre
immer wie mehr nur für die besitzenden
Klassen gilt.
Die
sozialdemokratische Partei des Kantons Bern
unterstützt das Referendum bis zum jetztigen
Zeitpunkt nicht – ihr ist es wohl wahlpolitisch
zu heikel, sich vor den Nationalratswahlen im
Herbst 2011 für die Schwächsten unserer
Gesellschaft einzusetzen und somit das Risiko
einzugehen, Wähler_ innenanteile zu verlieren.
Das
Komitee für Arbeitslose und Armutsbetroffene
(Kabba) hat mit der Unterstützung von anderen
kleineren politischen Organisationen und Einzelpersonen
das Referendum ergriffen. Bis zum 24. Mai 2011
müssen 10‘000 Unterschriften gesammelt
werden. Wir sind auf eure Hilfe angewiesen!
Weitere Informationen, Kontaktadressen und Unterschriftenbogen
findet ihr auf www.referendum- sozialhilfegesetz.ch.
1 Im März
2008 kam für die Stadt Zürich ein
Untersuchungsbericht heraus, in dem 473 Sozialhilfedossiers
auf Missbrauch untersucht wurden. Statt der
eingeklagten zwei Dritteln wurden gerade in
12 Fällen Unregelmässigkeiten gefunden,
was – wie es im Bericht heisst –
zu einem «unwiederbringlichen finanziellen
Schaden» von Sfr. 24‘627.- geführt
hat (!).
2 Gesundheits-
und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.
Sozialinspektion im Kanton Bern: Übergangsregelung
2010 und 2011. 2. Februar 2010