| In
der Diskussion über Integration sind sechs
wieder-kehrende Momente zu unterscheiden. Erstens
ist das Thema durch und durch von Fremdenfeindlichkeit
im weitesten Sinne geprägt. In der ersten
Hälfte des 20. Jh. äusserte sich dies
in der Herabsetzung von Fahrenden („Zigeunern“)
und Menschen slawischer oder jüdischer Herkunft.
Heute ist dieser Rassismus gegen (ausser-europäische)
MigrantInnen virulent, sobald diese nicht mehr
nur als Arbeitskräfte angesehen werden.
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| Der
Angriff auf die Rechte der MigrantInnen führt
zu Lohndumping. |
Teilweise
wird der Rassismus hinter „politisch korrekten“
Formeln wie „balkanischer Typ“2
versteckt (was eigentlich „kosovarischer
Krimineller“ bedeutet). Ganz besonders von
der allgemeinen Geringschätzung betroffen
sind Menschen aus Schwarzafrika, aus der Roma-Ethnie
(das Wort Zigeuner erinnert allzu sehr an die
Zwischenkriegszeit) und neuerdings muslimisch
oder islamistisch geprägte Gruppen oder Individuen.
Zweitens
dominiert das Prinzip des Utilitarismus die so
genannte Migrationspolitik. Natürlich geht
es um einen wirtschaftlichen Utilitarismus. Ungeachtet
ihrer politischen Einstellung benötigen die
Patrons migrantische Arbeitskräfte –
was natürlich nicht gleichbedeutend ist mit
dem Gewähren von dauerhaften oder auch nur
prekären Aufenthaltsbewilligungen.
2
Millionen Menschen zweiter Klasse
Als
drittes Prinzip ist das Aufrechterhalten einer
tiefen Spaltung unter den Lohnabhängigen
zu nennen, insbesondere durch die unterschiedlichen
Bedingungen, die immer auch Trennung und Sonderstatus
bedeuten. Die Vielfalt der erteilten Bewilligungen
bleibt in der Tat auch nach der Unterzeichnung
des Abkommens über den freien Personenverkehr
sehr hoch. Für das Jahr 2006 zeigen es die
folgenden Zahlen:3 907'000
Menschen kommen aus der EU bzw. EFTA; 617'000
aus den restlichen Ländern der Welt; 200'000
sind Papierlose, besitzen also keinen geregelten
Aufenthaltsstatuts; 45'000 haben die Bewilligung
N oder F; 27'000 sind internationale Funktionäre
oder Familienangehörige derselben; insgesamt
ergibt dies eine Zahl von 1'800'000 MigrantInnen
(24% der Gesamt-bevölkerung) oder von 2'000'000,
wenn GrenzgängerInnen mitgezählt werden.
Für EU-Angehörige gibt es 5 verschiedene
Bewilligungsarten (B [3 Varianten], C, Ci, G,
L [4 Varianten]). Für Angehörige der
übrigen Länder gibt es 5 kontingentierte
Bewilligungsarten (B [3 Varianten], C, Ci, G,
L [4 Varianten]). Hinzu kommen 2 Sonderausweise
(N für Asylsuchende, F für vorläufig
Aufgenommene) sowie der Nicht-Ausweis für
Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid (NEE)
und für abgewiesene Asylsuchende. Für
die Papierlosen besteht ebenfalls ein faktischer
Nicht-Ausweis. Werden noch die beiden Grenzgängerausweise
(EU und übrige Länder) hinzugezählt,
so ergibt sich die Zahl von 26 Bewilligungen (also
durchschnittlich eine Bewilligungsart pro 75'000
MigrantInnen)!
Neokonservative
Integration
Die
Integration der Schweiz in die Europäische
Union,4 und zwar in
einer neokonservativen Perspektive, die sowohl
EU-Befürworter wie -Gegner5
vereint, kann als viertes Prinzip der Schweizer
Migrationspolitik bezeichnet werden. Es geht im
Kern um die massive Senkungder direkten und indirekten
Löhne, entsprechend den Vorhaben der beiden
Weissbücher der Arbeitgeberkreise, die in
den 1990er Jahren in der Schweiz erschienen sind.
Als
fünfte Konstante in Sachen Migration werden
Asylsuchende als diejenigen dargestellt, die an
allen Miseren der Gesellschaft Schuld seien. Asylsuchende
werden durch geltende Sonderregeln der Sozialhilfe
in krasse Armut gedrängt. Jene mit Nichteintretensentscheid
und die abgewiesenen Asylsuchenden leben unter
drastischen Bedingungen auf Grund der reinen „Nothilfe“,
die ihnen gewährt wird. Das gleiche Regime
wird wohl in absehbarer Zeit auch für jene
MigrantInnen gelten, die eine Straftat begangen
haben. Die Aushebelung des Habeas- Corpus-Prinzips
(Haftprüfungsverfahren) für MigrantInnen
auf Grund der „Zwangsmassnahmen“ bedeutet
eine zusätzliche schreiende Diskriminierung.
Generell
ist als sechstes Prinzip die Prekarisierung der
rechtlichen Situation einer ganzen Anzahl von
Menschen mit Schweizer Pass zu nennen: Eingebürgerte
SchweizerInnen und deren PartnerInnen werden unter
Druck gesetzt, während die Einbürgerung
gleichzeitig offiziell empfohlen wird (gemäss
den Bundesbehörden könnten sich 2/3
der MigrantInnen einbürgern lassen). So werden
einbürgerungswillige MigrantInnen angehalten,
auf ihren bisherigen Pass zu verzichten.6
Es wird mit einer Einbürgerung auf Probe
gedroht, die nach einigen Jahren wieder aufgehoben
werden könnte, falls die betreffende Person
sich in einer Art verhält, die von den Behörden
als gesetzeswidrig eingestuft wird. Und in Zukunft
könnte vermehrt die Bezeichnung „eingebürgert“
verwendet werden, insbesondere im Bereich der
Sozialversicherungen und in der Straftatenstatistik.
Auch könnte die Frist für eine mögliche
Nichtigerklärung der durch Heirat erlangten
Einbürgerung von 5 auf 8 Jahre verlängert
werden, falls diese durch „falsche Angaben
oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen“7
worden ist. Das entsprechende Verfahren kann in
den 5 Jahren nach der Eheschliessung eröffnet
werden und bedeutet, dass binationale Ehen noch
länger polizeilich überwacht werden.
Mehr als ein Drittel der Eheschliessungen betreffen
heute eine ausländische Person (davon 2/3
eine Person aus dem EU-Raum und 1/3 eine aussereuropäische
Person). Zudem könnte eine generelle Sprachprüfung
vor der Einbürgerung eingeführt werden.8

Diskriminierung
erleichtert Ausbeutung
Diese Politik der Diskriminierung
betraf im Jahr 2006 mehr als 2'600'000 Personen:
2'000'000 MigrantInnen (Gesamtzahl einschliesslich
GrenzgängerInnen), 540'000 Eingebürgerte,
72'000 Menschen, die mit einer/m SchweizerIn verheiratet
sind, d.h. auch 72'000 SchweizerInnen, die ebenfalls
direkt betroffen sind.9
Diese Zahl spiegelt die wichtige wirtschaftliche
Rolle der MigrantInnen für die Arbeitgeber
in der Schweiz wieder. Die systematische Diskriminierung
der MigrantInnen ist Teil einer umfassenden Politik
zur Prekarisierung der Lage der Lohnabhängigen
– zusammen mit der Verschlechterung der
sozialen Situation der Erwerbslosen, der SozialhilfebezügerInnen,
der Working Poor und der RentnerInnen. Damit lassen
sich scheinbar „objektive“ Spaltungen
zwischen den Lohnabhängigen herstellen...
zur Freude der Aktionäre und der Patrons!
Der
migrationspolitische Konsens und die Personenfreizügigkeit
Von
Karin Vogt
Utilitarismus
in der Migrationspolitik und Zwangs-integration
sind mittlerweile im Gesetz verankert.10
Keine Regierungspartei stellt sie grundsätzlich
in Frage. Sozialdemokratische und grüne
PolitikerInnen auf kantonaler und Bundesebene
beteiligen sich an ihrer konkreten Umsetzung.
Der
prekäre Status von MigrantInnen ist
ein wichtiger „Standortvorteil“
für das schweizerische Kapital. Im
Vorfeld der Abstimmung von 2005 über
den freien Personenverkehr im Rahmen der
bilateralen Verträge erklärten
sich die Gewerkschaften mit völlig
ungenügenden „flankierenden Massnahmen“
einverstanden. Damit leisteten sie einen
entscheidenden Beitrag zur Durchsetzung
der aktuellen Form der Personenfreizügigkeit
ohne greifbare Rechte für die Lohnabhängigen.
Lohn- und Sozialdumping schreiten voran.11
Nun
steht die Auseinandersetzung um die Weiterführung
der Personenfreizügigkeit mit der EU
und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
bevor; gegen den zweiten Teil der Vorlage
hat die SVP das Referendum angekündigt,
den ersten Teil will sie getreu ihrem Ex-
Bundesrat Blocher akzeptieren. Für
die offizielle „Linke“ und die
Gewerkschaften ist es völlig undenkbar,
eine wirkliche Personenfreizügigkeit
mit verstärkten Rechten für alle
zu erstreiten. Es scheint, dass das Feld
vollständig den Kräften überlassen
wird, die an sehr wohl begründete Ängste
vor sozialem Abstieg anknüpfen und
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit schüren.
Eine Aufgabe für die radikale Linke
wäre es, einen Weg der Solidarität
aufzuzeigen und eine echte Personenfreizügigkeit
für alle zu fordern, aber mit verbesserten
Rechten und gleichem Lohn für gleiche
Arbeit. |
| 1
Wir veröffentlichen einen Auszug aus
einem Artikel, der in der Zeitung La Brèche
erschienen ist: La politique dite d'intégration,
Dario Lopreno, www.labreche.ch/mps/docs/IntegrationDL06_07.htm.
2 Daniele Jenni, L'individu de type balkanique,
in Solidarité sans frontières,
Basel, Januar 07.
3 Bundesamt für Migration, Liste der
verschiedenen Bewilligungsarten: www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/
aufenthalt.html (konsultiert am 21. Mai
2008).
4 Integration bedeutet für die herrschenden
Kreise in der Schweiz nicht unbedingt einen
EU-Beitritt.
5 In der Sondernummer von „La Brèche“
zur Abstimmung vom 25. September 2005 über
den freien Personenverkehr (bilaterale Verträge)
mit der EU hält Jean-François
Marquis fest: „Ein Drittel der SVP-Mitglieder
im nationalen Parlament haben unter der
Leitung von Peter Spuhler für die Personenfreizügigkeit
gestimmt. Rita Fuhrer, SVPRegierungsrätin
des Kantons Zürich und Blocher-Vertraute,
bläst ins gleiche Horn. Sie setzt sich
für einen möglichst tiefen Standard
bei den flankierenden Massnahmen ein und
tut alles, um deren Umsetzung im Kanton
Zürich zu behindern.
(....) Last but not least, Blocher selbst
steht vollumfänglich hinter der Kampagne
des Bundesrats für ein Ja zur Personenfreizügigkeit.
Die wichtigsten Kräfte in der SVP setzen
somit auf die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes,
die mit der Zustimmung zur Personenfreizügigkeit
eingeleitet wird.“
6
Das Bundesamt für Migration spricht
sich zwar gegen das Verbot der Doppelbürgerrechte
aus, hält aber fest: „Doppelbürgerrechte
können jedoch im Einzelfall zu einem
Loyalitätskonflikt führen“,
siehe „Zusammenfassung des Berichts
des Bundesamtes für Migration über
hängige Fragen des Bürgerrechts“
vom 20.12.2005.
7
Siehe z.B. Medienmitteilung der Staatspolitischen
Kommission des +ationalrats vom 2.7.2007
(konsultiert am 21. Mai 2008).
8
Siehe z.B. Eidgenössische Ausländerkommission
EKA, Empfehlungen von 2006 an die Gemeinden,
die Kantone und an den Bund, www.eka-cfe.ch/d/Doku/empf_sprache.pdf
(konsultiert am 21. Mai 2008).
9
Statistiken des Bundesamtes für Migration
über Einbürgerungen; Bundesamt
für Statistik, Heiraten nach Zivilstand,
Staatsangehörigkeit und Konfession,
1960-2005, Bern 2006.
10
„Die Zulassung von erwerbstätigen
Ausländerinnen und Ausländern
erfolgt im Interesse der Gesamtwirtschaft;
ausschlaggebend sind die Chancen für
eine nachhaltige Integration in den schweizerischen
Arbeitsmarkt sowie in das soziale und gesellschaftliche
Umfeld. Die kulturellen und wissenschaftlichen
Bedürfnisse der Schweiz werden angemessen
berücksichtigt“, so lautet Artikel
3 des Ausländergesetzes AuG, siehe
www.admin.ch/ch/d/sr/142_20/index.html.
11
Dario Lopreno hat vorgerechnet, dass eine
Firma unter den aktuellen Kontrollmechanismen
betreffend Löhne und Arbeitsbedingungen
statistisch lediglich alle 20 Jahre eine
Kontrolle zu erwarten hat. Siehe Dario Lopreno,
Inspection des inspecteurs, in La Brèche
Nr. 1/2008 vom 24.2.2008,
www.labreche.ch/lb/2008/ LB01_08InspectBilat.htm.
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