
Demo
«Zaemestah» gegen Leistungskürzungen
in der IV (Bern, 30. Oktober 2010).
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Im
Interview mit der SonntagsZeitung (19.9.2010,
S. 9) äusserte sich Jacques de Haller, Präsident
der Ärztevereinigung FMH, kürzlich zur
aktuellen Diskussion über die IV: «Es
herrscht eine Mentalität, die Betroffene
und Ärzte generell verdächtigt –
und zwar als Abzocker. Die Kranken wollen anscheinend
nicht arbeiten, obwohl sie können, und die
Ärzte würden sie dabei auch noch unterstützen,
weil sie Patienten benötigen.« Und
er fügte an: «Wenn immer mehr Menschen
krank werden, dann lösen wir das Problem
nicht, indem wir den Betroffenen sagen, dass sie
gar nicht krank sind.«
Schleudertrauma-Urteil
Das Interview erschien kurz nachdem die Presse
über einen Entscheid der sozialrechtlichen
Abteilungen des Bundesgerichts berichtete, demzufolge
die Folgen eines Schleudertraumas der Halswirbelsäule
keinen Anspruch auf eine IV-Rente begründen.
Betroffene Personen sollen nur dann eine Rente
zugesprochen erhalten, «wenn eine willentliche
Überwindung des Leidens nicht zumutbar ist«
(NZZ, 14.9.2010, Seite 13).
Tatsächlich sind in der Schweiz seit zwei
Jahrzehnten immer mehr Menschen krank und von
einer IV-Rente abhängig geworden. Und wer
die Unterlagen zur 6. IV-Revision liest, wird
feststellen müssen, dass Bundesrat und Parlament
tatsächlich vielen Rentner_innen sagen wollen,
sie seien gar nicht wirklich krank oder ihr Leiden
könne durch eine «zumutbare«
Anstrengung überwunden werden, um den Lebensunterhalt
selbst zu bestreiten.
Aus
der IV-Statistik
Um die Stossrichtung der 6. IV-Revision zu verstehen,
ist ein Blick in die Statistik hilfreich. Die
Anzahl der IV-Renten ist zwischen 2000 und 2006
von 196‘956 auf 256‘300 gestiegen
und seither (2009) auf 250‘077 gesunken.
Etwa 40 Prozent der Rentner_innen werden heute
in der Rubrik der psychischen Krankheiten geführt,
in der die Rentenzahl von 60‘741 (2000)
auf 100‘459 (2009) gestiegen ist.1
Eine starke Zunahme war auch bei Krankheiten des
Nervensystems sowie der Knochen und Bewegungsorgane
zu verzeichnen. Zu wenig wird beachtet, dass immer
mehr IV-Rentner_innen von Armut betroffen sind
und Ergänzungsleistungen (EL) beziehen: Wurden
1993 an 39'341 Personen EL ausbezahlt (21,6% der
Rentner_innen), waren es 2009 bereits 103'943
(37,2%). Schliesslich muss festgehalten werden,
dass die Zahl der neu zugesprochenen Renten seit
2002 erstmals seit längerer Zeit stark rückläufig
ist, sie sank von 28'147 auf nur noch 16'588 im
Jahr 2008. Der Bundesrat hat dies als grossen
Erfolg seiner zunehmend brutalen Sozialpolitik
gefeiert und fühlt sich bestärkt, noch
mehr von derselben Medizin zu verabreichen.
Werden heute in der Schweiz weniger Menschen krank
als 2002? Wohl kaum. Hat «die Wirtschaft«
Mitleid gezeigt und adäquate Arbeitsstellen
für Menschen mit beschränkter Leistungsfähigkeit
in grosser Zahl eingerichtet? Sicher nicht. Der
Rückgang der neuen IV-Renten ist in erster
Linie darauf zurückzuführen, dass soziale
Rechte eingeschränkt und Leistungen abgebaut
wurden. Genau dies waren die Ziele der vierten
und fünften IV-Revision, die von den IV-Stellen
in vorauseilendem Gehorsam – d.h. bevor
die Änderungen rechtskräftig wurden
– in die Praxis umgesetzt worden sind. Zu
diesem Ergebnis kam jedenfalls eine Auftragsstudie
für das Bundesamt für Sozialversicherungen,
die sich mit der Frage beschäftigte, weshalb
die Zahl der neuen Renten bereits vor den beiden
Revisionen zurückging.2
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Umstrittener
Assistenzbeitrag
Als
Zückerchen für die Behindertenverbände
hat der Bundesrat in die Revision 6a eine
Massnahme aufgenommen, die einer traditionellen
Forderung nach mehr Autonomie der Betroffenen
folgt. Mündige Menschen mit Behinderung
sollen für benötigte Hilfeleistungen
selber jemanden anstellen können statt
auf Leistungen der Spitex oder anderer Anbieter
angewiesen zu sein. Allerdings soll diese
Massnahme kostenneutral sein, d.h. es werden
entsprechend Hilflosenentschädigungen
gekürzt (Beträge, die in die Finanzierung
der Pflegeheime fliessen). Zudem stellt
sich die Frage, ob durch den Assistenzbeitrag
nicht der Entwicklung eines Markts von Hilfeleistungen
unter schlechten Arbeitsbedingungen, tiefer
Entlöhnung und mit zweifelhafter Qualifizierung
Vorschub geleistet wird. Die Frage des Assistenzbeitrags
muss auch mit Blick auf die Diskussionen
über die allfällige Einführung
einer obligatorischen Pflegeversicherung
gesehen werden - ein Anliegen, das der Versicherungs-lobby
am Herzen liegt und für das Avenir
Suisse die aus ihrer Sicht grosszügigen
Ergänzungsleistungen (sic) als Haupthindernis
ausgemacht hat.7
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Revisionen
seit 2003
Die Vorgeschichte der nun anstehenden 6. IV-Revision
besteht demnach aus drei Schritten. Bei der vierten
Revision von 2003 wurden verschiedene Leistungen
gestrichen, vor allem aber die so genannten Regionalen
Ärztlichen Dienste (RAD) eingerichtet. Die
RAD stehen nicht im Dienste der Patient_innen,
sondern der IV; sie sollen den Einfluss der behandelnden
Hausärzte bei der Beurteilung des Invaliditätsgrads
einer Person eindämmen bzw. mit der Zeit
ersetzen, indem sie den IV-Stellen «unabhängige«
medizinische Gutachten liefern. Mit der fünften
IV-Revision von 2007 wurden weitere Leistungen
gekürzt sowie ein System der Früherfassung
und -intervention etabliert, mit dem möglichst
frühzeitig der Gefahr eines drohenden Rentenbezugs
vorgebeugt werden kann (so werden etwa betriebliche
Vorgesetzte oder Hausärzte ermuntert, Informationen
zum Gesundheitszustand einer Personen auch ohne
deren Wissen an die IV-Stellen weiterzuleiten).3
Ausserdem wurden gewisse Krankheiten aus der Liste
derjenigen ausgeschlossen, die Anspruch auf eine
Rente begründen (somatoforme Schmerzstörungen,
Fibromyalgien u.ä.). Darauf folgte 2009 eine
Vorlage zur Zusatzfinanzierung der IV (durch vorübergehende
Erhöhung der Mehrwertsteuer), die als grosszügige
Geste dargestellt wurde, in Wirklichkeit aber
die IV ab 2018 zur ausgeglichenen Rechnung zwingt.4
Referendum
gefragt
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die 6. Revision
weitere Sparmassnahmen vor. Der Bundesrat hat
die Vorlage in zwei Teile gespalten. Die Revision
6a wurde bereits vom Ständerat verabschiedet
und konzentriert sich vor allem darauf, durch
Überprüfung bestehender Renten etwa
fünf Prozent der Bezüger_innen (12‘500
gewichtete Renten) aus der IV hinaus zu komplimentieren.
Dabei sollen der Ausschluss bestimmter Krankheiten
und die Funktion der RAD systematisch genutzt
werden. Der zweite Teil der Vorlage (6b) ist noch
in der Vernehmlassung. Einerseits soll das gestufte
Rentensystem, bei dem 40% Invalidität eine
Viertelsrente begründet, 50% eine halbe Rente,
60% eine Dreiviertelsrente und 70% eine volle
Rente, durch ein stufenloses System ersetzt werden
mit voller Rente erst ab 80% Invalidität.
Durch diese Änderung sollen ca. 5% aller
Renten höher ausfallen als bisher, aber knapp
40% tiefer.5 Anderseits ist vorgesehen,
die Zusatzrenten für Kinder von 40% auf 30%
der Rente zu senken. Zudem sollen die mit der
fünften Revision eingeleiteten Massnahmen
zur Früherfassung und Reintegration –
besser wäre von Workfare die Rede6
– vertieft werden. Natürlich haben
beide Vorlagen (6a und 6b) nichts Anderes als
ein Referendum verdient.
1 Eine sehr aufschlussreiche Untersuchung im Auftrag
des Bundesamts für Sozialversicherungen hat
kürzlich das die öffentliche Diskussion
beherrschende Klischee demontiert, bei den psychisch
kranken IV-Bezüger_innen lägen keine
klaren objektivierbaren medizinischen Befunde
vor, ergo handle es sich um «Scheininvalide«.
Vgl. Niklas Baer et al.: Dossieranalyse der Invalidisierungen
aus psychischen Gründen, BSV, FoP-IV, 2009.
2 Caterina Modetta: Delphi-Studie zu Gründen
für das verlangsamte Wachstum der IV-Neurenten,
BSV (FoP-IV), 2006. – Dem Auftraggeber passte
allerdings das Ergebnis der Studie nicht, deshalb
wurde im Kommentar zur Veröffentlichung kurzerhand
suggeriert, die befragten Experten hätten
sich geirrt (sic).
3 Vgl. den kritischen Beitrag von Kurt Wyss zur
5. Revision in der Debatte Nr. 1 (Mai 2007). Tatsächlich
wurde die IV nach der Arbeitslosenversicherung
und der Sozialhilfe zum dritten Spielfeld der
Workfare-Politik, die darauf abzielt, Leistungsbezüger_innen
unter «zumutbaren« Bedingungen zur
Arbeit zu zwingen.
4 Vgl. den Beitrag von Udry und Bovay zu dieser
Vorlage in der Debatte Nr. 10 (Oktober 2009).
5 Bundesamt für Sozialversicherungen, Faktenblatt
Massnahmen 6. IV-Revision, 23.6.2010 (Seite 1/3).
6 Kurt Wyss: Workfare. Sozialstaatliche Repression
im Dienst des globalisierten Kapitalismus. Edition
8, Zürich, 2007.
7 Monika Bütler: Ergänzungsleistungen.
Eine Analyse der Fehlanreize in der Erwerbsphase,
bei der Pensionierung und im hohen Alter. Avenir
Suisse, Zürich, 2009 (65 Seiten).
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